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Unter “Littering” versteht man für gewöhnlich das Vermüllen der Landschaft oder das Entsorgen von Abfall in derselben. Besonders in touristisch attraktiven und erschlossenen Regionen ist dies ein großes Problem. Als beliebtes Reiseziel hat die Schweiz auch damit zu kämpfen. In einigen Kantonen gibt es daher Bußgelder um dagegen vorzugehen. Auf einen Vorschlag von Direktor Jacques Burgeois, Direktor des Bauernverbands, sollte dieses Bußgeld (bis zu 300 CHF) im Umweltschutzgesetz festgehalten werden. In der dafür erforderlichen Abstimmung lehnte der Nationalrat die Gesetzes-Änderung jedoch mit 96 zu 86 Stimmen (5 Enthaltungen). Treibende Kraft hinter der Verneinung war die SVP, sie sieht Littering zwar als aktuelles und akutes Problem, aber laut ihren Aussagen sind Strafzahlungen der falsche Weg um den Menschen dahingehend zu erziehen. Schade, gerade der Schweiz, die auf intakte und schöne Landschaften angewiesen sind, hätte ich ein solches Signal gewünscht (Quelle: naturschutz.ch).
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