Thomas Engst

Lange pfiffen es die Spatzen von den Dächern und nun tritt es in Kraft. Elektromärkte müssen ab heute ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Von dieser Rücknahmepflicht betroffen sind stationäre Einzel- wie Onlinehändler. Bundesumweltministerin Hendricks verspricht sich dadurch einen einfacheren und vor allem Sauberen Prozess bei der Entsorgung von alten Geräten. Um dies zu bewerkstelligen, wird es künftig mehr Sammelstellen als bisher geben. Obendrein möchte das neue Entsorgungsgesetz den Export von alter Hardware verschärfen und somit zu einem besseren und effizienteren Kreislauf beitragen.

Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. So sind nur Händler betroffen, die eine mehr als 400 m² große Verkaufsfläche vorweisen. Da jetzt viele an den Händler mit dem großen A denken, bei Onlinehändlern wir die Versand- und Lagerfläche mit einbezogen. Zurücknehmen muss ein Händler Geräte, bspw. Kühlschränke, TV, Geschirrspüler, nur, wenn ihr ein vergleichbares Gerät neu kauft. Kleingeräte müssen auch ohne Neukauf vom Händler angenommen werden. Händler die unter die 400 m² fallen, können eure alten Geräte weiterhin freiwillig annehmen. Ob das was bringt muss sich zeigen. Den Ansatz finde ich aber sehr lobenswert.