Thomas Engst

In den vergangenen Wochen und Monaten sorgte die voranschreitende Abholzung des polnischen Bialowieża-Urwaldes für Aufsehen. Das 2007 von Polen als Natura 2000-Gebiet gemeldete Areal unterliegt seit 2012 einer massiven Abholzung. Raubbau an der Natur ist an sich schon eine schlimme Sache, in einem unter europäischen Schutz stehendem Gebiet ist dies aber keinesfalls in Ordnung. Die Gesetzgebung schließt eine Bewirtschaftung innerhalb dieser Gebiete aus, verlangt aber, dass die Schutzwürdigkeit dessen gewahrt bleibt.

Dies war nicht der Fall und so sah sich die EU-Kommission gezwungen, mittels Vertragsverfahren gegen Polen ,zu reagieren. Ob und wie sehr sich die nicht nur bundesweite Entrüstung ausgewirkt hat, kann ich nicht sagen. Die EU-Kommission zog im Rahmen des Prozesses alle Register. So beantragte sie 2017, in Form von vorläufigen Rechtsschutz, Unterstützung beim Europäischen Gerichtshof.

Gestern fiel nun nach langen Verhandlungen und Prozessen das abschließende Urteil zu Gunsten der Natur. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass der vorliegende Fall rechtswidrig sei und Polen sich dafür verantworten muss. Da das Urteil seitens Polens nicht mehr angefochten werden kann, scheint alles geklärt zu sein. In diesem einen Fall scheint das zu stimmen. Wenn da nicht Rumänien mit ähnlichen Problemen wäre.

Die dort abgeholzten Mengen an Urwald übertreffen Polen bei Weitem…