Thomas Engst

Bunias orientalis

Neophyten hatten hier im Blog schon des Öfteren Erwähnung gefunden. Es ist wie überall, gebietsfremde Arten sind an sich nicht problematisch. Einige von ihnen, sogenannte “Schläferarten”, werden im Laufe ihrer Einbürgerung invasiv und stellen heimische Ökosysteme auf den Kopf, in dem sie geeignete ökologische Nischen aufbrechen und sich derer bemächtigen. Der Kampf gegen solche Eindringlinge ist teuer und kostet nicht selten Artenvielfalt. Handelt man jedoch koordiniert und entschlossen, bevor es “zu spät” ist, stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht. Den Kampf verloren hat man allerdings beim Drüsigen Springkraut (Impatiens glandulifera), Orientalisches Zackenschötchen (Bunias orientalis) und dem Waschbär.

Seit 1. Januar 2015 ist nach langen und zähen Verhandlungen die “Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten” in Kraft getreten und gilt in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Passend dazu wurde nun eine erste Unionsliste mit 37 invasiven Arten veröffentlicht. Für die aufgeführten Arten gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Sollten sie dennoch in der freien Natur auftauchen, sind sie sofort zu beseitigen. Die Liste im Detail findet ihr an dieser Stelle. Solltet ihr euch für dieses Thema erwärmen, findet ihr an dieser Stelle weitere Infos zur Unionsliste über invasive Arten oder ihr lest sie direkt im Blog unterhalb des Beitrags.