Thomas Engst

Wie die Süddeutsche Zeitung heute verlauten lässt, will die Bundesregierung Fracking verbieten lassen. Allerdings nur bis 2021, bis dahin sollen die etwaigen Folgen geprüft werden.
Somit ist es zwar ein Erfolg für Natur- und Umweltschützer aber wieso muss man Fracking auf etwaige Folgen untersuchen? Diese sind doch hinlänglich bekannt.
Einen weiteren Knackpunkt gibt es allerdings noch. Das verbot bezieht sich auf die konventionelle Art des Gas-Frfacking in höher liegenden Gesteinsschichten. Dabei wird das Gestein mit Hilfe von Querbohrungen aufgebrochen, beim “normalen” Fracking wird die Gasblase direkt angebohrt.

Sigg Gabriel und Umweltministerin Hendricks haben sich auf ein entsprechendes Papier geeinigt. Das Fracking-Vorhaben zu Gasförderung in einer Tiefe bis zu 3000 Metern regelt das Wasserhaushaltsgesetz. Dadurch sind diese auch verboten.

Mit diesem Schritt hätte ich persönlich nicht gerechnet. Mal schauen was sich daraus noch entwickelt. Vielleicht finden wir ja eine von diesen “etwaigen” Folgen.

Originalartikel der Süddeutschen