Thomas Engst

Der Kormoran ist in Sachsen-Anhalt ein häufig anzutreffender Vogel. Es gibt mitunter kein Gewässer an dem er nicht sitzt. Aufgrund hervorragender Bedingungen breitet er sich rasend schnell aus.
Jetzt hat die Landesregierung auf diese Entwicklung reagiert und den Vogel zum Abschuss freigegeben. Von Mitte August bis Mitte März dürfen die Vögel nun in einem Abstand von bis zu 300 m zum Gewässerrand gejagt werden. Somit erhofft man sich einen Anstieg der durch den Kormoran gesunkenen Fischbestände in den Gewässern des Landes. Die bisher geltende Regelung für den Abschuss dieser Tiere hat sich nicht bewährt. Auch in Zukunft werden Lebens- und Rückzugsräume in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Man solle die neue Regelung keineswegs als systematische Verfolgung verstehen. Kormorane fressen täglich bis zu einem Pfund Fische, in kleinen Gewässern könne sich der Bestand nicht schnell genug regenerieren. Stellenweise sei er sogar um 90% gesunken. Man befürchtet daher Probleme für Naturschutz und (vor allem) die Fischerei. Mal schauen wie die neuen Maßnahmen fruchten.