Thomas Engst

Laut europäischen Vereinbarungen müssen alle Mitgliedsstaaten sich um den Naturschutz bemühen, dabei reicht es nicht aus durch das Trinken vom Krombacher den Regenwald zu retten, es muss schon etwas mehr sein. Die EU verlangt das Ausweisen von sogenannten FFH- und Vogelschutzgebieten um etwas gegen den Artenschwund und für den Erhalt der Biologischen Vielfalt zu tun. All das dient dem großen Ziel namens Natura 2000 bei dem ein kohärentes Netz  aus Schutzgebieten über die Staatsgrenzen hinweg entstehen soll. Genau hier wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik Vertragsverletzung vor. Laut EU-Umweltkomissar Karmenu Vella sind 2800 von 4700 Schutzgebiete in Deutschland nicht fristgerecht ausgewiesen wurden  bzw. wurden für die 2800 SG keine Maßnahmen zum Erhalt des Schutzes unternommen. Nun gibt es in Deutschland eine Menge an Schutzgebieten, ich verweise an dieser Stelle auf den entsprechenden Gesetzestext, das wohl bekannteste aber ist das Naturschutzgebiet. In Deutschland gilt es in gewisser Weise als heilig und ist in vielen Sachen Trumpf.

Bundesnaturschutzgesetz §23-Naturschutzgebiet

(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Deutschland ist sich der Missstände durchaus bewusst und hat Besserung angekündigt. Allerdings möchte man sich damit Zeit lassen bis 2020. Für die EU-Komission ein absolut inakzeptabler Zeitrahmen (Quelle: SPON).