Thomas Engst

Der Wolf hat es in unseren Tagen nicht einfach. Der Mensch ist scheinbar starr vor Angst und vermeintlich kein Kind kann mehr in der Natur spielen. Das Rotkäppchen-Syndrom tut sein übriges dazu. Während die Debatte um den grauen Jäger bei uns noch relativ ruhig, wenn auch verbissen, geführt wird, ist man in der Schweiz in ganz anderen Lagern unterwegs. Ähnlich wie in Deutschland steht da der Wolf im Jagdrecht und gilt als jagdbares Tier. Allerdings hat er eine ganzjährige Schonzeit (auch in Deutschland) und ist somit aus dem Schneider. Vorerst zumindest. Denn die Umweltkommission des Ständerates  hat die Motion Imoberdorf/Rieder angenommen. Eine Motion ist eine Art Antrag oder Vorstoff auf kantonaler oder kommunaler Ebene. Diese beeinhaltet eine Abänderung des Jagdrechtes und muss dafür vur vom Parlament angenommen werden. Sollte das der Fall sein, würde der Wolf in der Schweiz seine ganzjährige Schonzeit verlieren. Angeblich sollen mit dieser Maßnahme die Bedenken der Bergkantone ernst genommen werden aber hier steckt ganz einfach Lobbyarbeit dahinter. Ein solcher Beschluss käme einer Erlaubnis zum Ausrotten gleich und genau das wäre die Folge. Lässt man dem Menschen freie Hand, so kennt er kein Halten mehr. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, steht hier dem Wolf leider nicht die FFH-Richtlinie zur Seite. Allerdings hat die Schweit in den 1970er Jahren die Berner Konvention mit unterschrieben und sich somit zum internationalen Artenschutz bekannt. Diese Konvention befasst sich mit der Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen sowie deren natürlichen Lebensräume. Im rechtlichen Sinne kollidiert hier das Vorhaben mit geltendem Naturschutzrecht. Die Schweiz soll sich nicht in solchen Winkelzügen verstecken, sondern auf eine nachhaltige Wolfspolitik setzen und nach einer naturschutzverträglichen Lösung suchen. Bei Geldgeschäften und Bankgeheimnissen ist man doch auch flexibel und geschmeidig (Quelle: naturschutz.ch)