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Als ich am 4. Juli dieses Jahrs einen Beitrag über die durch einen Golfplatz bedrohte Schuderbachwiese in Thüringen schrieb, habe ich scheinbar einen Nerv getroffen. Nicht nur gingen die Aufrufe meines Blogs durch die Decke, es riefen sogar mehrere lokale Radiostationen bei mir an und fragten nach einem Interview und eine persönliche Meinung zur Thematik (diese kann an dieser Stelle nachgelesen werden). Auch erhielt ich on- wie offline jede Menge positives Feedback zum Erhalt der artenreichsten Wiese Thüringens.
Unter den Kommentaren des Beitrags auf Twitter schaltete sich alsbald der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow ein und tat seine ganz eigene und schlichtweg falsche Meinung zur Sache kund. Das störte mich zunächst nicht. Es kann ja jeder fast alles sagen, was er möchte. So nach und nach bekam ich aber das Gefühl, dass er den skeptischen und
naturschutzfachlich begründeten Anmerkungen zum geplanten Bauvorhaben auf der Schuderbachwiese nichts Handfestes entgegensetz en konnte, in dem er manches widersprüchlich oder sogar falsch kommentierte.
Die Diskussion mündete schließlich da drin, dass er mich einen nicht an Fakten interessierten “Troll” nannte (s. Bild).
Derart Verletzendes halte ich auch in einer kontroversen Diskussion für unangemessen, noch dazu vom höchsten Repräsentanten Thüringens. Ich engagiere mich als mündiger Bürger für den Schutz unserer heimischen Natur, das belegen meine bisherigen Aktivitäten und vermitteln, das denke ich, ein anderes Bild von mir als das von Herrn Ramelow unterstellte.
Und so nehme ich mir auch jetzt die Freiheit heraus, auf Herrn Ramelows Äußerungen zu reagieren und möchte einiges klarstellen, was auf Twitter ausführlich nicht möglich ist. Ich beziehe mich dabei auf Passagen der dortigen Diskussion. Wer möchte, kann die Unterhaltung an dieser Stelle nachlesen. Bevor ich in das Thema einsteige, möchte ich dem NABU Thüringen für seine Hilfe bei der Erarbeitung dieser Gegendarstellung danken.
Behauptung 1: der alte Bebauungsplan
Hierzu zwei Äußerungen:
Richtig ist:
Der ‘alte’, genehmigte Bebauungsplan wurde am 15.10.1993 für rechtsverbindlich erklärt. Er beinhaltet die Anlage eines Frisbee-Golf-Areals zum Betreiben einer breitensport-tauglichen Variante des Golfspiels mit einer Scheibe, bei der man keine speziell präparierten Golfbahnen benötigt. Natürlich braucht man auch hier ‘Bahnen’, auf der sich die Spieler bewegen. Dazu gehörte weiterhin ein Blockhüttenareal, gedacht zur Unterbringung von ‘Golfern’, die übernachten wollen. Diese Hütten sollten dort errichtet werden, wo sich am Nordrand der Wiese ein kleines Wäldchen befindet; zwar keine direkte Betroffenheit von Wiesenbereichen, aber man kann sich negative Beeinflussung darauf vorstellen. Für ‘Naturschutz’ war eine Fläche von grob 50% der Wiese vorgesehen.
Zu diesem Bebauungsplan gab es niemals eine Baugenehmigung und damit ein Baurecht. In den nachgeordneten Verfahren wurde festgestellt, dass er wegen einer Reihe von Mängeln nicht umsetzbar ist; das bestehende Schutzgebiet (FND) war zudem in den Karten nicht richtig dargestellt. Dadurch wurde eine Baugenehmigung nicht erteilt.
Später hatte der ‘Herzogliche Golfclub Oberhof’ versucht, eine Baugenehmigung auf der Grundlage dieser alten Bauleitplanung zu erhalten, um seine Golfplatz-Vorstellungen realisieren zu können – dies wurde ebenso abgelehnt.
Einfamilienhäuser waren also nie vorgesehen. Ramelow’s Bemerkung “Also das Gelände lieber zur Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes freigeben?”(12.07.) spricht von einer unzureichenden Kenntnis der baurechtlichen Gegebenheiten. Durch den Aufstellungsbeschluss der Stadt Oberhof für einen neuen Bebauungsplan ist ja wohl der alte ohnehin hinfällig geworden.
Behauptung 2: der geplante neue Bebauungsplan
Hierzu, zur Tourismusentwicklung Oberhof und zur obigen Bemerkung bezüglich AWO-SANO ist anzumerken: Der geplante Golfplatz wird verstanden als ein Baustein eines touristischen Gesamtkonzeptes für Oberhof, zu dem auch die Erweiterung des am Rande der Schuderbachswiese gelegenen familienorientierten AWO-SANO-Ferienzentrums gehört. Diese Erweiterung steht schon lange in Rede. Eine Zurverfügungstellung des Geländes des benachbarten maroden ehemaligen Golfhotels wurde bisher immer abgelehnt – offenbar, um den Golfplatz auch mit der Reaktivierung dieser Immobilie begründen zu können. Nach jüngsten Plänen soll die AWO-SANO-Erweiterung auf der anderen Seite (nach Süden) erfolgen mit teilweiser Beanspruchung der Schuderbachswiese. Das ist doch genauso schlimm, wie die ehemals vorgesehenen Blockhütten am N-Rand der Wiese! Bei der Suche nach einem Nutzer verschweigt er, dass sich AWO-SANO schon lange bewirbt!
Beleg: untenstehender Presseartikel vom Juli 2017.
… und er arbeitet ‚nicht an dem Thema’ und ist kein ‚Fürsprecher’?
In einem Interview mit der ‚Jungen Welt’ vom 07.06.17 zur Halbzeitbilanz der Thüringer Regierung formuliert er an vorderer Stelle: „Mein Ziel in dieser Legislaturperiode ist es unter vielem anderen, dieses Gelände wieder als Golfplatz nutzbar zu machen.“
Um diesem Ziel näher zu kommen, sollen die für einen Golfplatz erforderlichen Flächen (bisher im Eigentum von ThüringenForst) der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) übertragen werden. Da neben den Wiesenbereichen auch Wald betroffen ist, soll ThüringenForst mit der Zuweisung von Ersatzflächen entschädigt werden. Offenbar sollen durch die dem eigentlichen B-Plan-Verfahren vorauseilenden Übertragungsaktivitäten die Golfplatz-Planungen erleichtern und vollendete Tatsachen schaffen. Die erste Aufgabe der LEG ist wohl nicht der Naturschutz, sondern Entwicklung und Vermarktung. Deshalb wurde sie auch mit der Golfplatzplanung beauftragt!
Ramelow und das Wirtschaftsministerium Thüringen arbeiten also ganz offenkundig ‘an dem Thema’.
Die Widersprüchlichkeit in Ramelows Aussagen kommt auch in folgenden Tweets zum Ausdruck:
Wenn die Fragen in einem ‘geordneten Verfahren’ erst geklärt werden müssen, woher weiß er dann, dass ‘beides geht’. Kennt er evtl. bereits Planungen, die bisher der Öffentlichkeit vorenthalten wurden? Ich möchte ihm nichts unterstellen, aber dieser Gedanke drängt sich mir förmlich auf. Und was ist unter einem ‚Naturgolfplatz’ zu verstehen?
Im Gutachten von 2016 seiner eigenen Fachbehörde (TLUG) steht auf S. 1: “Somit wird die gesamte Fläche der Schuderbachswiese von gesetzlich geschützten Biotopen eingenommen, fast die gesamte Fläche (97,5%) ist außerdem FFH-LRT zuzuordnen”. Hat Herr Ramelow inzwischen ein Gegengutachten anfertigen lassen, dass die ‘Feststellung so nicht stimmt’?
Es wäre sehr zu wünschen, wenn Herr Ramelow in Zeiten, in denen der UN-Biodiversitätsrat einen alarmierenden, weltweiten Arten- und Lebensraumschwund feststellt, dem Lebensraumschutz für eine der wertvollsten Bergwiesen im deutschen Mittelgebirgsraum Priorität vor einem Freizeit-Tourismus, der auch nur kleinste Teile dieser Wiese beeinträchtigen könnte, gäbe.
Gerade dieser Lebensraumtyp (LRT) der artenreichen montanen Borstgrasrasen ist sowohl in Thüringen als auch in ganz Deutschland innerhalb der letzten Jahrzehnte drastisch zurückgegangen. In der EU-FFH-Richtlinie wird er als prioritär zu schützender LRT eingestuft!
Nicht zu vernachlässigen ist unter den gegenwärtigen Gegebenheiten des durch viele Faktoren bedingten Baumsterbens, dass eine Rodung von intakten Waldbereichen in der Umgebung der Schuderbachwiese für die Anlage von Golfbahnen den Menschen kaum zu vermitteln ist.
Oberhof-Touristen, die Golf spielen wollen, finden unter wesentlich besseren Voraussetzungen, als das in Oberhof möglich wäre, im nur 34 km entfernten Drei-Gleichen-Golfresort ‚Gut Ringhofen’ ausreichend Möglichkeiten, ihren Sport zu betreiben. Das kann man infrastrukturell begleiten und unterstützen, man muss es nur wollen.
Herr Ramelow sollte auch die zunehmende Sorge der Bürger um eine intakte Natur und Umwelt ernst nehmen, immerhin haben über 6.000 die Petition mitgezeichnet. Die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen unterstützt dies gemeinsam mit den Naturschutzverbänden (hier und hier).
Mag sein, dass ich das eine oder andere nur unvollständig kenne oder dargestellt habe. Mein Anliegen in den vorgebrachten Argumenten ist die Bewahrung der Schuderbachwiese als einmaliges Biotop. Es geht mir nicht um Polemik oder Diskreditierung einer anderen Meinung, jedoch um sachliche Diskussion auf Augenhöhe. Beleidigende Äußerungen, von welcher Seite auch immer, sind da kontraproduktiv. Mir ist sehr daran gelegen, dem Naturschutz eine Stimme zu geben und ihm zu dem Recht zu verhelfen, welches im zusteht. Von Akteuren vor Ort weiß ich, wie viel ehrenamtliches Engagement in die Betreuung dieser und der wenigen noch bestehenden artenreichen Bergwiesen Thüringens investiert wurde und wird. Es wäre ein Zeichen der Anerkennung dieser wichtigen Arbeit, wenn mit diesen Leuten bald ein sachlicher Dialog über die Zukunft der Schuderbachwiese geführt würde. Herr Ramelow könnte dafür einen wichtigen Beitrag leisten und ich nehme ihn bei seinen Worten vom 15.07.:
“Artenvielfalt und Orchideenschutz haben oberste Priorität!“
9. Mai 2020 um 12:25 pm Uhr
In der Planung auf der Schuderbachwiese werden überhaupt keine Hinweise auf die naturschutzfachlichen und rechtlichen Fakten übermittelt. Aus der Sicht des NABU SHK e.V. ,dessen Vors. ich bin,muß ich sagen,dass dem Naturschutz keine Rechnung getragen wird. Wir haben in einer Stellungnahme alle diese Fakten dargelegt. Sie können das alles auf der homepage des nabu shk nachlesen. Ich kann nur hoffen,dass dieses Vorhaben scheitert.
Klaus