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Die Aufregung um den viel zu hohen Nitrateintrag in den Boden sowie das Grundwasser durch die Landwirtschaft ebbt nicht ab. Immer wieder gehen die Messwerte über das erlaubte Maximum der Europäischen Union hinaus. Der EU sagt man in vielen Fällen nach, ein zahnloser Tiger zu sein und sicherlich gibt es Bereiche, in denen das stimmt. Hat sie sich allerdings erst einmal an einem Thema fest gebissen, so kann sie durchaus ihre Arbeit machen. Dies bekommt nun die Bundesregierung zu spüren, welche erneute Anpassungen und Nachbesserungen der Nitratrichtlinie vornehmen muss.
Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben letzte Woche weitergehende Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel gesandt. Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen hatten sich die Ressorts auf diese Maßnahmen verständigt.

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Mit den nun vorgelegten Nachbesserungen soll der Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduziert werden – auch die Bundesländer stehen bei der Umsetzung in der Pflicht. Beispielsweise bei der Entwicklung eines geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepts.
Der aktuellen Übersendung von Anpassungen vorausgegangen war ein Treffen der beiden Ministerinnen mit dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel. In dem Gespräch wurde bekräftigt, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen.

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Die jetzt vorgelegten Vorschläge umfassen unter anderem:
- die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten und für Festmist von Huf- oder Klauentieren.
- die Vergrößerung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen.
- die Verpflichtung zur Begrünung von Gewässerrandstreifen an Hängen soll im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden.
- die Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden soll auf 120 kg N/ha begrenzt werden.
- Maßnahmen zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer. Hier wird eine flächendeckende Sperrfrist für P-haltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt.
Zudem wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung mit der offiziellen Mitteilung vorgelegt.
Die Europäische Kommission wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen. Ich bin derweil gespannt, wie diese Runde ausgehen und welche Schlupflöcher die Landwirtschaftslobby am Ende heraushandeln wird.
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