Thomas Engst

Während der COP 27 hat sich die EU auf neue Klimaschutzziele für Wälder und Böden bis 2030 geeinigt. Dazu wurde die EU-Landnutzungsverordnung im Trilogverfahren zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament überarbeitet und an das ambitioniertere EU-Klimaziel (mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990) angepasst.

Das neue Klimaziel der EU für Wälder und Böden führt im Zusammenspiel mit den anderen Bausteinen des “Fit for 55”-Pakets nun dazu, dass die EU ihr bisheriges Klimaziel übertreffen kann. Statt der bisher angekündigten und bei den Vereinten Nationen hinterlegten Treibhausgasminderung von 55 Prozent (gegenüber 1990) sind nun 57 Prozent möglich. Damit sichert die EU ihre Klimaziele robust ab und wird ihrer Rolle als Vorreiter gerecht. Bis die EU ein höheres Ziel formell mitteilen kann, müssen die derzeit noch laufenden Legislativverfahren zum “Fit for 55”-Paket abgeschlossen werden.

Zitat Staatssekretär Sven Giegold (BMWK)

“Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und ein starkes Signal an die laufende COP 27. Wenn wir in allen Sektoren, vor allem im Verkehrs- und Energiebereich, gut bei der Treibhausgasminderung vorankommen, können wir die EU-Emissionen bis 2030 sogar um 57 Prozent senken und damit unser bisheriges Klimaziel sogar übertreffen. Jetzt kommt es darauf an, die weiteren Teile von Fit for 55 zügig zu Ende zu verhandeln, möglichst noch in diesem Jahr. Wir werden die tschechische EU-Präsidentschaft hier tatkräftig unterstützen. Besonders wichtig für den Klimaschutz ist eine ehrgeizige Ausgestaltung des Europäischen Emissionshandels und die konsequente Integration des Gebäude- und Verkehrssektors. Hier darf es keine Schlupflöcher geben, zugleich müssen zusätzliche Kosten für die Privathaushalte ausreichend sozial abgefedert werden. Die Bundesregierung hat sich wie das Europaparlament für eine hohe Ambition und effektive Durchsetzung der Verpflichtungen des Pariser Abkommens eingesetzt. Die Europäische Union setzt so ihren Klimaschutzkurs unbeeindruckt von der Russischen Aggression gegen die Ukraine und weiteren möglichen Folgen fort. Wir lassen uns von Putin nicht davon abbringen. Klimaschutz ist eine Frage des Überlebens.”

Zitat Staatssekretär Stefan Tidow (BMUV)

“Die im Trilog erzielte Einigung zur LULUCF-Verordnung ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zu mehr Ambition bei den Emissionszielen auf EU-Ebene und ein starkes Signal für mehr Natürlichen Klimaschutz. Wiedervernässte Moore und natürliche Wälder können so ihre Rolle als natürliche Klimaschützer noch besser erfüllen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gezielt gegen die Klimakrise anzugehen. Besonders wichtig ist für uns, dass der Kompromiss auch einen Steuerungsmechanismus enthält, der die Zielerreichung absichert. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen stets eingesetzt.”

Die Landnutzungsverordnung ist der Rechtsrahmen für Klimaschutz im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Mit der überarbeiteten LULUCF-Verordnung gibt sich die EU das Ziel, die Einbindung von CO2 in Wäldern und Böden bis 2030 auf 310 Millionen Tonnen pro Jahr zu verbessern. Die geltende LULUCF-Verordnung verfolgte bisher nur ein Ziel von 225 Millionen Tonnen. Zuletzt lag die Netto-Einbindung von CO2 in der EU zwar noch bei rund 268 Millionen Tonnen, allerdings bei abnehmender Tendenz. Diese Entwicklung soll mit der LULUCF-Verordnung umgekehrt werden.

Die überarbeitete LULUCF-Verordnung enthält ein gemeinschaftliches EU-Ziel, das mit national verbindlichen Zielen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Die Mitgliedstaaten müssen selbst Maßnahmen ergreifen, um diese Vorgaben einzuhalten. Deutschland stimmt den Großteil seiner eigenen Maßnahmen, die bis 2030 erfolgen sollen, aktuell im Klimaschutzsofortprogramm bzw. im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in der Bundesregierung ab.  

Der sogenannte LULUCF-Sektor (land-use, land-use change and forestry) ist unverzichtbar in unseren Bestrebungen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Nur wenn Wälder und Böden weiter Jahr für Jahr Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen, können wir verbleibende Restemissionen kompensieren. Deshalb ist es unverzichtbar, diese Klimaschutzwirkung zu erhalten und zu verbessern. Dabei arbeiten intakte Öko-Systeme nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Biodiversität, Naturschutz und Klimaanpassung (Quelle: Pressemeldung des BMUV).