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Im Jahre 2000 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie das EU-Parlament sich darauf, alle Binnengewässer sowie Übergangs- und Küstengewässer bis zum Jahre 2015 in den sogenannten “guten ökologischen Zustand” zu überführen. Festgehalten wurde diese Vereinbarung in der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) . Im aktuellen Jahr steht also die Endauswertung an. Obwohl eine finale Beurteilung zu früh und unfair wäre, lässt sich bereits jetzt schon sagen, dass das selbstgesteckte Ziel in ca. 80% der Gewässer nicht erreicht wird. Der Naturschutzbund (NABU) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht und führt Gründe sowie Handlungsempfehlungen an. Meiner Meinung nach sind hauptsächlich Stoffeinträge aus der Landwirtschaft und Industrie an dem anhaltend mäßigen Gewässerzustand schuld. Obwohl die Binnengewässer in Deutschland sich durchaus verbessert haben, ist es noch ein langer Weg nach oben.
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