Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesregierung in Sachen Klimapolitik nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ein viel zu unentschlossenes Vorgehen, das Retten der eigenen (Lobby)Haut und ein zu lasches Verfolgen und Umsetzen der eigenen Klimaziele bringen die regierenden Verantwortlichen zunehmend in Misskredit. Das bisherig I-Tüpfelchen dürfte nun eine Klage von Umweltschützern sein, die ihren Besitz und ihr Leben in Gefahr sehen und daher die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht verklagt haben.
Normalerweise würde ich eine solche Aktion Greenpeace zuschreiben, in diesem Falle jedoch ist ein Zusammenschluss von BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz), dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und einer Handvoll privater Einzelkläger für das Aufsehen verantwortlich. Sie sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum durch die Klimapolitik der Bundesregierung gefährdet. Denn nicht nur würde die große Koalition zu wenig unternehmen. Sie zeige noch nicht einmal den Willen, die notwendigen Klimaziele zu erreichen, heißt es von Seiten der Kläger. Erhofft wird sich eine Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius. Soll dieses Ziel erreicht werden, muss die Bundesregierung sinnvolle Maßnahmen einleiten (Fahrverbote zähle ich erstmal nicht dazu), diese konsequent umsetzen und notfalls unter Zuhilfenahme von Experten anpassen. Leider ist ein solches Vorgehen bisher nicht zu erkennen (Quelle: Zeit.de).
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