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Das Bundesnaturschutzgesetz ist an sich eine feine Sache, legt es doch den Grundstein für den modernen und durchaus wirkungsvollen Naturschutz in Deutschland. Nachdem viele Male die Arbeiten an einem Umweltgesetzbuch angefangen und aufgegeben wurden, liegt die ganze Hoffnung der grünen Branche in ebendiesem BNatSchG. Leider war das Gesetz in den letzten Jahren nicht mehr zeitgemäß und zeigte an vielen Stellen akuten Bedarf zur Nachbesserung. Diese ist nun erfolgt. Der erhoffte Retter der Biodiversität ist es aber nicht geworden.
Bundesnaturschutzgesetz novelliert – aber nicht konsequent genug
Letzten Donnerstag, den 22. Juni, konnte sich der Bundestag endlich auf eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes einigen und führte damit eine peinlich lange Hängepartie zu ihrem Abschluss. Bereist zu Weihnachten 2016 legte das Bundesumweltministerium einen ersten Vorschlag des neuen Gesetzes vor. Umweltverbände wie der NABU hatten sich damals bereits beschwert, dass der Text in seiner damaligen Form den Naturschutz eher schwächen als stärken würde. In der zweiten Fassung aus dem Februar 2017 konnten ein paar der ursprünglichen Fehler ausgebessert werden aber es bleiben noch genug andere Schwachstellen enthalten. Ich möchte diese im Detail an dieser Stelle nicht wiedergeben, das haben die Kollegen des NABU bereits auf ihrer Seite getan. Vielmehr möchte ich den Umstand anprangern, dass die “gute fachliche Praxis” der Landwirtschaft enthalten bleibt. Diese paar Zeilen geben der Landwirtschaft nahezu alle Rechte die Artenvielfalt der Äcker nach Gutdünken zu vernichten. Besonders die ” laut Hersteller empfohlene” Art der Nutzung von Pflanzenschutzmittel ist ein Frevel für die Biodiversität und alle die sich mit deren Erhalt beschäftigen. Die “Landwirtschaftsklausel”, wie sie auch genannt wird, ist für den heutigen Naturschutz untragbar und zeigt einmal mehr, dass die Bauernzunft den Naturschutz an der kurzen Leine führt.
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