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Ähnlich wie in Deutschland hat auch die Schweiz große Probleme im Umgang mit gebietsfremden Pflanzenarten. Um etwas gegen eine unkontrollierte Ausbreitung zu unternehmen schreibt die nationale Freisetzungsverordnung für invasive Neophyten mit großem Schadenspotential ein vollständiges Umgangsverbot vor. Dazu zählt zum Beispiel die Ambrosia, der Japanknöterich und die Kanadische Goldrute (alles Arten die auch in Deutschland zunehmend problematischer werden). Für Arten, welche bei richtiger Handhabe keine Probleme verursachen, gilt eine Beschriftungspflicht. Auf diesen Schildchen sind das invasive Potential sowie Maßnahmen zur Kontrolle vermerkt. Die jeweiligen Kantone haben dann die Aufgabe auf die Einhaltung sowie Umsetzung der Vorgabe zu achten. Exemplarisch zählen im Kanton Zürich ca. 1300 Betriebe zur Neophyten handelnden Branche. Eine Stichprobenhafte Kontrolle brachte jedoch nur eine ungenügende Kennzeichnung zutage. 12 von 16 Betrieben wiesen eine fehlerhafte oder ungenügende Kennzeichnung auf , in einem Falle wurde sogar das Umgangsverbot missachtet.
Obwohl es sich in den meisten Fällen der Beanstandung um ungenügende Maßnahmen zur Eindämmung bzw. Handhabung der Pflanzen handelt, zeigt das Ergebnis wieder einmal eindrucksvoll wie wenig sich die Wirtschaft/Betriebe für diese Thematik interessieren. Schon jetzt ist der Kampf gegen einzelne invasive Arten bereits verloren und stellenweise herrscht eine Stimmung nach der man am besten die Flügel hängen lassen soll. Aber momentan kann man in wenigen Fällen noch etwas bewirken. Es geht momentan vielmehr darum, ein Einwandern neuer gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten zu verhindern. Das was aktuell schon da ist, ist gekommen um zu bleiben (Quelle: naturschutz.ch).
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