Thomas Engst

windmillAn diversen Stellen hier im Blog habe ich bereits darauf hingewiesen, dass Winkraftanlagen (WKA) keinerlei Heilbringer im Zuge des Energiewandels sind. Ihre negativen Auswirkungen auf die Tierwelt und das Ökosystem sind nicht von der Hand zu weisen. Genau darum soll es in diesem Beitrag gehen.

Stand 31.12.2014 gibt es in Deutschland 24.867 WKA und 117.860 damit verbundene Jobs. Das ist schon mal eine Ansage. Im Zuge des EEG wird eine Steigerung um 2500 MW der an Land gewonnenen Energie im Vergleich zum Vorjahr angestrebt. Besonders eifrige Bundesländer wie Brandenburg, die außer Landschaft nicht viel haben, möchten sogar 2 % der Landesfläche für WKA ausweisen. Aktuell stellen erneuerbare Energien (ich weigere mich nachhaltig zu schreiben) bereits rund 50% der Gesamtenergieleistung. Wo so viel gebaut wird, gibt es auch Probleme. Zum einen sind da die Abständer der WKA untereinander. “Wind-Klau” und “Rotorschleppe” sind nur zwei der Schwierigkeiten. Meteorologie und Luftfahrt klagen über erschwerte Navigation, da Radaranlagen negativ beeinflusst werden. Aber darum soll es an dieser Stelle nicht gehen. Vielemhr möchten ich die Problemstellung der Abstände zu Brutplätzen und Lebensstätten von Vögeln aufgreifen. Dazu sei die “Fachkonvention für Windenergieanlagen zu bedeutenden Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten” zu nennen, erarbeitet von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten.

Dieses aus dem “Helgoländer Papier” hervogehende Schreiben aus dem März 2015 soll die fachlich erforderlichen Mindestabstände und Prüfradien zu avifaunistisch empfindlichen Standorten regeln. Als Basis dafür werden Kollisionszahlen sowie der Einfluss der Anlagen auf Lebensraum und Lebensstätten zu Rate gezogen. Konkret befasst sich das Papier mit dem Errichten, Betreiben und “Re-powering” von Anlagen im Binnenland und Küstenbereich. Es gilt als Beurteilungsmaßstab in der Raumplanung und wird bei Einzelfallprüfungen zu WKA konsultiert. Die stattliche Vogelschutzwarte Brandenburg ist dabei federführend. Sie besitzt die umfassendste Datenbank zu Schlagopfern in Deutschland. Hauptbestandteil der Fachkonvention sind zwei Tabellen, welche untenstehend aufgeführt sind. Tabelle 1 zeigt die empfohlenen Mindestabstände zu Lebensstätten der Vögel auf, Tabelle 2 hingegen den Mindesabstand zu sensiblen Arten.

Quelle: NABU

Quelle: NABU

 

Quelle: NABU

Interessant wird es aber auf juristischer Ebene. Da kann mal wieder sehen, wie die Politik die Sachen versaut. Laut §44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG müsste die “Abstandsempfehlung” eigentlich “Abstandsverbot” heißen. Grüne Landesregierungen hatten da aber etwas dagegen und verboten die Veröffentlichung in seiner ursprünglichen Form. Man [die LAG VSW] solle sich mit dem Bundesverband für Windenergie (BWE) sowie der Bund-Länderinitiative für Windenergie (BLEW) absprechen und besser koordinieren. Nach Protesten seitens Naturschutzverbänden und Zugeständnissen wich das “Abstandsverbot” dem “empfohlenen Mindestabstand” und siehe da, das Papier konnte veröffentlich werden. Eine fortlaufend aktualisierte Excel-Tabelle zu den Schlagopfern in Deutschland und Europa findet ihr am Ende dieser Seite der Vogelschutzwarte Brandenburg. Der Rotmilan bspw. ist sehr gefährdet. Er hat den Blick bei der Jagd stets auf den Boden gerichtet und übersieht daher WKA. Modellrechnungen sprechen von 308 Schlagopfern pro Jahr. Bei einer Art, deren halber Weltbestand in Deutschland vorkommt, ist das schon sehr dramatisch.