Thomas Engst

Aktuell wird eine Änderung des Baugesetzbuches angestrebt bzw. geprüft. Wie so oft in solchen Fällen werden hier Gesetze für Industriebranchen und nicht für die Natur und Umwelt gemacht. Im Fokus der angestrebten Novellierung des BauGB steht eine neue Baugebietskategorie. In den “Urbanen Gebieten” soll demnach dichter und höher gebaut werden dürfen. Durch diesen Kniff könnte flächensparende Siedlungsentwicklung sichergestellt werden. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten.

Ackerflächen ohne Umweltprüfung in Bauland umwandeln

Einen weiteren Vorschlag des Gesetzesänderung können Naturschützer jedoch nicht gutheißen. Der NABU lehtn ihn sogar komplett ab. Demnach sollen Ackerflächen sowie unbebaute Flächen an Ortsrändern umkomplizierter in Wohnbauland umewandelt werden. Hier drückt die steigende Wohnungsnot ins Gesetz.

Eine solche Änderung würde sich mit Sicherheit negativ auf die Flora und Faune der jeweilligen Gebeiete auswirken. De Clou daran, ebendiese Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt der angrenzenden Gebiete müsse demzufolge nicht mehr wie bisher geprüft werden. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft (§14 BNatSchG) wären dann ebenfalls überflüssig.

Flächenfraß geh weiter – 30 Hektar Ziel rückt nach hinten

Ausnahmeregelungen dieser Art wurden bereits vor rund zehn Jahren getroffen. Damals erleichterte man jedoch lediglich innerstädtische Bauvorhaben auf Brachen oder bereits bebauten Flächen. Sollte eine Umweltprüfung sowie Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben am Ortsrand wegfallen, so wäre dies nicht nachvollziehbar (Quelle: NABU).