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Das Internationale Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, umfasst ab dem 14. September 2013, also morgen, neue Tierarten und -gruppen.
Dann nämlich stehen fünf weitere bedrohte Haiarten (Weißspitzhochseehai, Heringshai und drei Arten von Hammerhaien) sowie die Gattung der Mantarochen auf der Liste. Somit dürfen Erzeugnisse aus diesen Arten nur noch gehandelt werden, wenn sie aus nachweislich nachhaltiger Bewirtschaftung kommen. Dieser Schritt ist ein Meilenstein im Artenschutz. Mit diesen Neuzugängen werden erstmals wirtschaftlich wertvolle Tiere unter den Schutz von CITES gestellt. Vermutlich erleben dann Wilderer eine Konjunktur. Wie fast bei allen Problemen mit Meerestieren hat sich auch bei den Haien die Überfischung sowie der internationale Handel mit Haifischflossen sehr drastisch ausgewirkt. Den Schutz des Heringshai hat Deutschland maßgeblich mit gestaltet, da die EU Hauptimporteur dieser Art ist und somit eine besondere Verantwortung trägt. In ein paar Jahren werden wir wissen, wie sich diese Schutzregelung auf die Bestände ausgewirkt hat.
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