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Mitte Februar diesen Jahres sorgte eine Meldung aus der Schweiz für Aufsehen im Natur- und Artenschutz. Auf Drängen der Gemeinde Imoberdorf/Rieder sollte der Wolf seinen Schutzstatus verlieren und der wieder ganzjährig jagbar sein. Nun war es am Ständerat in diesem Fall zu entscheiden und das hat er nun getan. Mit einem Ergebnis von 26 zu 17 Stimmen ist das Begehren vorerst vom Tisch und der Wolf behält seine ganzjährige Schonzeit. Sollten die Wolfs-Gegner allerdings so verbissen agieren wie ihre Pendants in Deutschland, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Interessant war bzw. ist der Fall deswegen, weil, im Falle einer Annahme, das Jagdgesetz der Schweiz geändert werden müsste. Das bedeutet aber auch die Aufkündigung von geltendem Artenschutzrecht auf europäischer Ebene. Ebenfalls hat sich der Bund für den Erhalt und Schutz bedrohter Arten verpflichtet. Jedoch ist der Etappensieg keine Freikarte für den Naturschutz. Die durchaus berechtigten Bedenken der Bergkantone sollten ernst genommen werden. Jährlich werden bis zu 200 Schafe durch Wölfe gerissen. Allerdings liegt die Todeszahl durch Krankheiten und Abstürze in den Alpen deutlich höher (Quelle: naturschutz.ch).
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