Thomas Engst

Hin und wieder gibt es doch noch so etwas wie Gerechtigkeit. Besonders im Umweltbereich werden (gefühlt) viele Straftaten nur sehr verzögert oder gar nicht aufgeklärt. Umso erfreulicher ist es, wenn hin und wieder doch ein Übeltäter erwischt und dementsprechend bestraft wird. Wenn dieser Vorgang auch noch eine Art Symbolcharakter hat, ist es nochmal besser.

So geschehen ist dies in Mecklenburg-Vorpommern. Da wurde erstmalig in Deutschland ein Täter wegen der mutwilligen Zerstörung eines Greifvogel-Horstes eines Rotmilans gerichtlich bestraft. Die Tat steht, vermutlich, im Zusammenhang mit einer geplanten Windparkerweiterung und wird derzeit noch untersucht. Wie der NABU-Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommerns Stefan Schwill sagt, handelt es sich dabei keinesfalls um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, welche auch geahndet werden muss.

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Um allen etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen, hatte der Täter den Horstbaum eines Rotmilans samt Nest einfach umgesägt. Einem aufmerksamen Anwohner ist der Schaden aufgefallen, und er hat den Vorfall bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Polizei angezeigt. Dank weiterer Zeugenaussagen und durch belastendes Fotomaterial konnte der Täter schließlich überführt werden. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro. Einer in meinen Augen viel zu geringen Strafe. Angesichts der negativen Bestandsentwicklung des Rotmilans und der weltweiten Verbreitung des Tieres hätten es ruhig ein paar Euro mehr sein dürfen.

Immerhin wäre auch eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich gewesen. Allerdings hätte dazu eine Motivation aus gewerblichem Interesse nachgewiesen werden müssen. Der NABU hat auf seiner Internetseite nähere Informationen zu dem Vorfall an sich und zur aktuellen Situation des Rotmilans zusammengetragen.