Thomas Engst

Naturschutz kümmert sich vorrangig um den Erhalt der Natur bzw. der Naturnähe. Darunter fallen auch Erhaltung und Förderung gefährdeter Arten. Nun gibt es dafür diverse Regelwerke und Gesetzestexte welche Arten das sind. Unter anderem zählen sogenannte “Verantwortungsarten” dazu. Diese umfassen Vertreter der Flora und Fauna und werden in einer extra Liste geführt. Nun verkündet das Bundesamt für Naturschutz, kurz BfN, dass ebendiese Liste um einige Arten verlängert wurde.

Erweiterte Artenliste für “Verantwortungsarten”

Mit dem Begriff Verantwortungsarten sind Arten aus Flora und Fauna gemeint, für die Deutschland aus globaler Perspektive eine besondere Verantwortlichkeit zugemessen wird, weil sie nur hier vorkommen, ein bedeutender Teil der Weltpopulation hier vorkommt oder die Art weltweit gefährdet ist. Bei diesen Arten sind besondere Anstrengungen erforderlich, um den Weltbestand zu sichern.

Deren Schutz ist im modernen Naturschutz von hoher Wichtigkeit und stellt nicht grundlos einen Förderschwerpunkt für Hilfsprojekte dar. Bisher waren das in Deutschland lediglich 40 Arten aus dem Tier- und Pflanzenreich. Nun bekommen diese aber mächtig Zuwachs. Um den Überblick zu behalten stellt das BfN auf seiner Seite eine Tabelle mit allen Verantwortungsarten zur Verfügung. Diese findet ihr hier.