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Heute hat der Bundestag das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die Artenvielfalt oder auch biologische Vielfalt in deutsches Recht umgesetzt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte dazu: “Das Nagoya-Protokoll hilft, die illegale Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen zu bekämpfen. Das ist wichtig für den Naturschutz, insbesondere in den Entwicklungsländern.” Unter anderem regelt das Abkommen den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie der Verteilung der daraus entstehenden Vorteile. In Kraft getreten ist das Protokoll bereits am 12. Oktober 2014, also vor gut einem Jahr, bislang sind 68 EU-Staaten beigetreten. Was bedeutet das aber nun konkret? Nun ja, künftig wird vom Bundesamt für Naturschutz kontrolliert, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen außerdem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls auf legalem Wege erworben wurde (Quelle: BMUB).
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