Thomas Engst

Laut der europaweit gültigen Wasserrahmenrichtlinie sollen die Mitgliedsländer ihre Flüsse, Seen, Küstengewässer sowie Grundwasser bis 2027 in den viel zitierten “guten ökologischen Zustand” überführt werden. Umgesetzt wird diese Richtlinie in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern müssen durch erst durch Gesetze in geltendes Recht umgesetzt werden). Die EU hat dafür einen strikten und klar definierten Zeitplan vorgesehen. In drei jeweils sechs Jahre dauernden Zyklen werden die Gewässer analysiert und geprüft. 2015 fand die erste Überprüfung statt und war katastrophal. Gerade mal 2% der Flüsse sind mit Ach und Krach in den “guten ökologischen Zustand” gehieft worden. Man liegt also deutlich hinter dem Zeitplan / den Erwartungen zurück. Um den aktuellen Wissenstand zu veranschaulichen hat das Umweltbundesamt (UBA) die Publikation “Die Wasserrahmenrichtlinie –  Deutschlands Gewässer 2015” publiziert. Darin enthalten sind allerhand Diagramme und Schaubilder, welche einen guten EInblick in die Materie geben. Die Browserversion gibt es hier, alternativ nutzt ihr die im Blog eingebundene Lösung.