Thomas Engst

Der Rat der EU-Agrarminister hat heute über das Reformpaket der künftigen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) beraten. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich außerdem zu den sogenannten Übergangsregelungen aus.

Dazu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens: “Deutschland tritt dafür ein, dass die künftige Gemeinsame Europäische Agrarpolitik die Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt und Natur besser fördert. Die neuen Anforderungen der GAP für mehr Umwelt- und Naturschutz müssen EU-weit wirksam umgesetzt werden. Nur mit ,Leitplanken’ für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten kann die GAP die erwarteten Ergebnisse erbringen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden.”

Deutschland fordert, auch für die Öko-Regelungen der ersten Säule einen Mindestanteil der Finanzmittel festzulegen. “Es geht in die richtige Richtung, dass die Präsidentschaft jetzt den Gedanken eines Mindestbudgets für umwelt- und klimabezogene Ziele aufgreift”, so Aeikens weiter. Es seien jedoch weitere Beratungen erforderlich, um die Details des Vorschlags und seine konkrete Ausgestaltung zu diskutieren. Außerdem sehe Deutschland noch Verbesserungsbedarf in anderen Bereichen, wie einem EU-weit einheitlichen Ansatz für die nicht-produktiven Flächen sowie bei wichtigen Definitionen, wie etwa zur förderfähigen Fläche und Dauergrünland.

Zu den Vorschlägen für Übergangsregelungen zwischen der derzeitigen und der künftigen GAP sagt Aeikens: “Unser Ziel ist es, den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zu geben, um die neuen umfassenden Anpassungen der Verwaltungsverfahren und die Gesetzesanpassungen, die mit der neuen GAP erforderlich werden, vorzunehmen. Auch die IT-Systeme müssen angepasst werden. Nur wenn die rechtlichen, verwaltungsmäßigen und technischen Voraussetzungen geschaffen sind, kann die neue GAP von Verwaltungen und Landwirten erfolgreich umgesetzt werden. Ein Übergangszeitraum von nur einem Jahr ist dafür zu wenig. Wir halten einen Übergangszeitraum von zwei Jahren für erforderlich.”