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Laut europäischen Vereinbarungen müssen alle Mitgliedsstaaten sich um den Naturschutz bemühen, dabei reicht es nicht aus durch das Trinken vom Krombacher den Regenwald zu retten, es muss schon etwas mehr sein. Die EU verlangt das Ausweisen von sogenannten FFH- und Vogelschutzgebieten um etwas gegen den Artenschwund und für den Erhalt der Biologischen Vielfalt zu tun. All das dient dem großen Ziel namens Natura 2000 bei dem ein kohärentes Netz aus Schutzgebieten über die Staatsgrenzen hinweg entstehen soll. Genau hier wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik Vertragsverletzung vor. Laut EU-Umweltkomissar Karmenu Vella sind 2800 von 4700 Schutzgebiete in Deutschland nicht fristgerecht ausgewiesen wurden bzw. wurden für die 2800 SG keine Maßnahmen zum Erhalt des Schutzes unternommen. Nun gibt es in Deutschland eine Menge an Schutzgebieten, ich verweise an dieser Stelle auf den entsprechenden Gesetzestext, das wohl bekannteste aber ist das Naturschutzgebiet. In Deutschland gilt es in gewisser Weise als heilig und ist in vielen Sachen Trumpf.
Bundesnaturschutzgesetz §23-Naturschutzgebiet
- 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- 2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- 3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
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