Gastbeitrag

Das Ökosystem der Erde ist ein sehr empfindliches Konstrukt, in dem praktisch jeder seine eigene Rolle spielt. Die Erde kommt gut ohne den Menschen zurecht, der Mensch jedoch nicht ohne die Erde. Das bedeutet auch, die auf ihr lebenden Arten zu schützen und nicht mutwillig zu dezimieren. Leider gibt es viele Menschen, die sich dieser Situation nicht richtig bewusst sind und gegen die Regeln verstoßen. Der Artenschutz regelt, wie man dieser Entwicklung entgegentreten kann und was mit jenen geschieht, die sich nicht danach richten.

Was versteht man unter Artenschutz?

Naturkatastrophen oder bestimmte Ereignisse der erdzeitlichen Geschichte führen immer wieder zum Aussterben mancher Arten. Doch gibt es seit Menschengedenken eine Kreatur, die unter Umständen massiv dazu beiträgt, dass Tier- oder sogar Pflanzenarten von der Erde verschwinden: der Mensch!

Der Mensch ist aktuell eines der mächtigsten Lebewesen, die auf der Erde wandeln. Zumindest was seine Fähigkeiten angeht, den natürlichen Lauf der Natur zu beeinträchtigen. Denn dank ihm werden bestehende Lebensräume vernichtet und mit ihm die darin lebenden Tier- und Pflanzenarten. Zwar geschieht es meistens aus dem Aspekt, sich selbst am Leben zu erhalten, doch ist der Mensch häufig mit ein Grund für das Verschwinden und die Ausbeutung ganzer Ökosysteme.

Viele Tierarten sind deshalb bereits ausgestorben oder vor dem Aussterben bedroht. Um aktiv etwas gegen diese Zustände zu unternehmen, wurde das Artenschutzgesetz entwickelt. In diesem ist festgelegt, wie Lebensräume geschützt werden müssen und wie man sie positiv erhalten kann. Das bedeutet gleichzeitig jedoch auch, dass gewisse Vorgehensweisen gesetzlich verboten werden, um der allgemeinen Vernichtung entgegenzuwirken.

Um gegen das Aussterben der Arten anzugehen, unternimmt der Mensch verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören Zuchtprogramme oder die Erschaffung von Nationalparks. In diesen können die Tiere nicht nur studiert, sondern auch auf natürliche Art vermehrt und erhalten werden.

Manche Institutionen arbeiten außerdem aktiv daran, die heranwachsenden Tiere später wieder auszuwildern und der jeweiligen Art somit eine neue Chance in freier Wildbahn einzuräumen. Auf diesem Weg ist es zum Beispiel gelungen, den Kalifornischen Kondor wieder erfolgreich in Mexiko anzusiedeln. Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit der Auswilderung von Luchsen, die sich bis 2027 wieder in Deutschlands Wäldern ansiedeln sollen.

Welche Tiere stehen unter Artenschutz?

Nicht zwingend jede Tierart ist in der Liste des Artenschutzes vertreten. Es gibt jedoch einige, die vom Aussterben bedroht sind und somit auf jeden Fall darauf verzeichnet sind. Dazu gehören unter anderem Elefanten, Tiger, Gorillas, Nashörner oder verschiedene Bärenarten wie der Eisbär. Von ihnen gibt es weltweit nur noch einen kleinen Bestand, der so bedroht ist, dass man um seine Existenz fürchten muss. Sie alle werden auf der international anerkannten Roten Liste für bedrohte Tierarten geführt.

Allerdings findet man auch Tiere auf der Liste, von denen man gar nicht glaubt, dass diese überhaupt bedroht sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind Fledermäuse. Die sogenannte Mopsfledermaus ist eine der seltensten Fledermäuse überhaupt. Ebenso mag man es beim Fischotter nicht meinen oder beim Biber, der sich sogar in Deutschland ansiedelt.

Warum ist Artenschutz so wichtig?

Das Ökosystem der Erde ist, wie bereits angedeutet, ein empfindliches System, in dem jedes Lebewesen seine Aufgabe hat. Verschwindet eines, löst dies über einen gewissen Zeitraum hinweg eine Kettenreaktion aus, die man anfangs nicht einmal ansatzweise abschätzen kann.

Wissenswert: Ein gutes Beispiel hierfür ist das Bienensterben. Anfangs ist es nicht abschätzbar, worauf sie eigentlich Einfluss hat. Langfristig gesehen beeinträchtigt ihr fehlen jedoch das gesamte Ökosystem, da es weniger Gemüse, Blumen und Obst gibt. Somit ist die Menge an Nahrungsmitteln eingeschränkt, für Mensch und Tier gleichermaßen.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Artenschutzgesetz?

Wer gegen das Artenschutzgesetz verstößt, beispielsweise durch Wilderei oder es in anderer Form missachtet, muss mit einer Strafe rechnen. Alleine innerhalb Deutschlands greift der Gesetzgeber hart durch und verhängt mindestens ein Bußgeld.

Wer zum Beispiel ein wild lebendes, streng oder besonders geschütztes Tier fängt, verletzt oder tötet, muss in den verschiedenen Bundesländern (als Beispiel) mit folgender Geldstrafe rechnen:

● Rheinland-Pfalz: bis zu 5.000 Euro
● Bayern: bis zu 50.000 Euro
● Berlin: bis zu 50.000 Euro
● Nordrhein-Westfalen: bis zu 50.000 Euro
● Saarland: bis zu 10.000 Euro

Gleichwohl droht jedem, der ein besonders oder streng geschütztes Tier vorsätzlich oder fahrlässig anlockt, ihm nachstellt, es fängt oder tötet ein Strafverfahren. Wird seine Entwicklung gestört, muss der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Weitere nützliche Informationen finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog 2024.

Ein Gastbeitrag von Sibel Ngo.