Thomas Engst

Da der Naturschutz auf den ersten Blick keine Waren herstellt und demzufolge auch nichts am Monatsende produziert, werde ich oft gefragt, wie er denn Geld verdiene um wirtschaftlich zu sein. Gleich vorweg zwei Sachen. Naturschutz produziert sehr wohl etwas. Nämlich Landschaft und Biodiversität und nein, der NTS ist auch nicht wirtschaftlich. Er lebt von Subventionen. Aber geht das auf Dauer gut?

Um diese Frage zu beantworten sei gesagt, dass es “den Naturschutz” gar nicht gibt. Vielmehr sind des die Summe an unterschiedlichen Projekten die den Schutz der Natur ausmachen und zu einem Ganzen werden lassen. Neben den Möglichkeiten sich durch Spenden und anderen Zuwendungen zu finanzieren gibt es sicherlich noch andere Varianten die heute mal kein Thema sein sollen. Vielmehr soll es um die wahrscheinlich umfangreichste Finanzierung gehen, die auch mir jeden Monat das Brot auf den Tisch bringt. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Die heutige GAP ist aus der EWG nach Kriegsende hervorgegangen und wurde damals von Deutschland, Italien, BeNeLux und Fronkreich angestoßen. In den 50er Jahren waren Lebensmittelknappheit und -rationierung noch in aller Munde bzw. Gedanken und so gestalteten sich auch die ersten Ziele der “Partnerschaft zwischen Europa und den Bauern”:

  • Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft
  • das Einkommen der Bauern sollte erhöht und gesichert werden
  • die Schwankungen auf dem Weltmarkt sollten stabilisiert werden
  • Sicherstellen der Ernährung und
  • annehmbare Preise für die Bevölkerung.

Seitdem hat sich viel getan, heutzutage geben bspw. rund 90% der EU-Bürger an, dass Umweltschutz zu den vordringlichsten Aufgaben der europäischen Agrarpolitik gehören solle.  Um das aber zu bewerkstelligen muss die EU tief in die Taschen greifen. Und das tut sie auch. Finanziert wird diese Aufgabe mittels zwei sogenannter Säulen.

Säule I – Direktzahlungen, diese ermöglichen Planungssicherheit durch Subventionen und sollen die Schwankungen auf dem Weltmarkt abpuffern. Des Weiteren sind sie an Auflagen aus dem Umweltschutz gebunden. Diese Zahlungen sind produktionsunabhängig und richten sich nach der Flächengröße. Aber ein landwirtschaftlicher Betrieb muss nicht soviel Zahlungen bekommen, wie er Betriebsfläche verwaltet. Im Durchschnitt machen diese Gelder rund 40 % aus. Im Zusammenhang mit diesen Direktzahlungen stehen die Cross Compliance Maßnahmen, dabei handelt es sich um die Auflagen aus dem Umweltschutz. Vereinfacht gesagt, betreibe Umweltschutz und bekomme Geld dafür. Die Inhate legt jedes Mitgliedsland der EU selbst fest und regelt bspw. so den Mindesabstand zu Gewässern oder den Erosionsschutz.

Säule II – Natur- und Umweltschutz, dafür sollen mindestens 30% der durch die EU zur Verfügung gestellten Mittel genutzt werden. Dazu gehört auch der Europäische Landwirtschaftsfond zu Entwicklung des ländlichen Raumes, der, wenn man so will, auch mein Arbeitgeber ist. Dafür sind in der Förderperiode 2014-2020 pro Jahr stolze 1,6 Mrd. Euro vorgesehen. Wohlgemerkt für alle EU-Länder.

Nun gab es aber 2015 eine Novellierung der GAP und die brachte doch ein paar Neuerungen mit sich, wenn man Gelder aus der I. Säule erhalten möchte. So gibt es jetzt die Anbaudiversifizierung, d.h. Betriebe mit einer Ackerfläche von 10-30 ha müssen zwei unterschiedliche Kulturen anbauen und Betriebe mit einer Ackerfläche von +30 ha sogar drei. Dabei darf die Hauptkultur einen Anteil von 75 % nicht übersteigen. Die zweite Sache sind die ökologischen Vorrangflächen auf 5 % der Betriebsfläche. Auf diesen Flächen sollen bspw. Blüh- oder Ackerrandstreifen entstehen. Drittes großes Ding ist der Erhalt von Dauergrünland. Grünland kann nämlich seit 2015 als umweltsensibel eingestuft werden und hat einen gewissen Schutz gegen Umbruch, denn Grünland umbrechen tut der Bauer besonders gerne. Da wächste seine Silage so gut. Allerdings darf man kein umweltsensibles Grünland nur mit einer entsprechenden Genehmigung umbrechen und der Mindestwert auf Ebene der Bundesländer darf nicht unterschritten werden. Nachteil an der Sache, die Bundesländer können untereinander handeln und umweltsensibles Grünland gibt es nur innerhalb FFh-Gebieten. Somit fallen Sümpfe und Moore außerhalb FFH-Gebieten raus und und genießen keinerlei Schutz. Für diese Maßnahmen verpflichten sich die Betriebe auf eine bestimmte Dauer freiwillig. Ihr seht schon, viel Text für viel Thema. Sollte einer von euch bis hier runter durchgehalten haben, sei ihm mein Dank gewiss.