Thomas Engst

Die Globalisierung der heutigen Zeit ist in vollem Gange. Der Mensch reist kreuz und quer über den Erdball und stellt damit so manches Ökosystem auf eine harte Probe. Reisen und ferne Länder erkunden sind an sich eine tolle Sache, nur gibt es auch durchaus Nachteile an einer Welt, die immer näher zusammenrückt. Weltweiter Handel mit allerhand Gütern wirkt sich teilweise verheerend auf die lokale Artenvielfalt aus.

Neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt

Die Bundesregierung hat neue Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten auf beschlossen und auf den Weg gebracht. Ein entsprechendes Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten wurde bereits vom Kabinett beschlossen.

Invasive Neophyten bedrohen Artenvielfalt

Die Problematik mit invasiven Neobiota hält meine Branche (andere Branchen natürlich auch) seit einer ganzen Weile in Atem. Sind damit nicht nur Beeindträchtigungen der heimischen Flora und Fauna verbunden, sondern auch die menschliche Gesundheit. An dieser Stelle ein Hinweis auf die vorbildliche Arbeit von KORINA in Sachsen-Anhalt.
Das absichtliche Einführen sowie Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Vorkommens stellt die womöglich größte und stärkste Gefahr für heimische Ökosysteme dar und bedroht die globale Biodiversität in hohem Maße. Dabei muss man aber deutlich differenzieren. Das Kraut fett machen die Arten, welche “invasiv” werden können. Diese brechen bereits besetzte Ökologische Nischen auf oder machen es sich in bisher unbesetzten Nischen bequem (Disclaimer: Ökologische Nischen sind keine räumlichen Nischen) und schädigen auf diese Art und Weise heimische Arten und Biotope.

EU-Verbot zum Schutz der Artenvielfalt

Um diesen Schaden zu minimieren und um die heimsiche Artenvielfalt zu schützen, verbietet die Europäische Union per Verordnung Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten (allerdings müssen wir über die Artauswahl noch mal reden). Mindestens 24 dieser Arten leben in Deutschland in freier Wildbahn und sind teilweise sehr weit verbreitet, bpsw. die Chinesische Wollhandkrabbe oder der Klassiker Waschbär.

Schutz der Artenvielfalt mit deutschlandweiten Maßnahmen

Für diese invasiven, nichtheimischen Arten muss Deutschland nun geeignete, mit der Eu-Verordnung konforme Maßnahmen zumManagement vornehmen und einen Aktionsplan erstellen (an dieser Stelle freue ich mich auf die Kameraden vom Tierschutz), der beschreibt, wie man dieser Arten wieder Herr wird. Das beschlossene Papier legt ebenso die Zuständigkeit der Behörden fest und auf welcher gesetzlichen Grundlage Verstöße gegen die EU-Verordnung geahndet werden können. Keine Sorge, die lobbynahe EU wird es den betroffenen Firmen schon nicht allzu schwer machen. Einen ganz großen Wert legt man auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (Sagte da jemand Lobby?). An und für sich ist dieses Vorgehen ein wichtiger erster Schritt in eine gute Richtung. Wie aber so oft muss die Umsetzung zeigen, ob das Ganze wirklich dem Schutz der Artenvielfalt dient (Quelle: BMUB).