Thomas Engst

Ein Gastbeitrag von Ramona Schüler (Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V.)

Wie sieht denn nun der Beitrag des Freistaates Thüringen zu den Beschlüssen der UN-Artenschutzkonferenz aus ? Was ergeben sich daraufhin für Antworten auf die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in Thüringen. Nachdem rund 200 Staaten in Montreal die Unterschutzstellung von 30% der weltweiten Landes-und Meeresflächen beschlossen haben.

Nur ein Highlight des Gebietes. Das Gelege eines Braunkehlchens.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat am 7.02.2023 auf diese Anfrage Nr. 7/4139 Folgendes geantwortet. „In den Naturschutzförderlinien des Freistaates dazu gehören: Entwicklung von Natur und Landschaft = ENL, Förderungen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege = NALAP, und des Bundes dazu gehören : Bundesprogramm Biologische Vielfalt= BBV, chance natur. Bundesförderung und in den Naturschutzförderprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes= ELER , Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landespflege = KULAP sind alle Maßnahmen aufgeführt, die dem Artenschutz dienen und förderfähig sind, umsetzbar bis 2028.“ Von Unterschutzstellungen ist hier jedoch in keinster Weise die Rede. Und auf die interessante Frage zur Auffassung der Landesregierung zu denen im Stadtrat Schleusingen, Suhl und dem Kreistag Hildburghausen beschlossenen Bekenntnissen zur Ausweisung des „Kleinen Thüringer Waldes“ als LSG spricht die Antwort Bände.

Deutschlandweit ist der Schwarzstorch ein seltener Anblick. Umso wichtiger sind Habitate, die seinen Bestand fördern.

Hier heißt es: „ Grundsätzlich begrüßt es die Landesregierung, wenn sich Kommunen und Landkreise für die Bewahrung der vielfältigen Thüringer Landschaft einsetzen. ABER um ein Normsetzungsverfahren für die Ausweisung des KTW als LSG einzuleiten, müssen sowohl die Schutzwürdigkeit, als auch die Schutzbedürftigkeit für dieses Gebiet vorliegen. Der KTW besitzt eine hohe Schutzwürdigkeit. Eine Gefährdung und damit dringende Schutzbedürftigkeit ist allerdings nicht zu erkennen. Daher wird die Ausweisung des KTW als LSG aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht als erforderlich angesehen.“ Dem zu Grunde liegt ein Kurzgutachten des THLUBN vom 28.04.2022 .Leider kann nicht einmal der Petitionsausschuss Auskunft darüber geben, wer dieses Gutachten erstellt hat und was der originale Wortlaut besagt. Eine Akteneinsicht wurde unsererseits beantragt. Wir sind gespannt, wie ein solches Kurzgutachten aussieht. Da zum Beispiel das renommierte Umweltbüro „Cladonia“ , unter Leitung von Diplom-Biologin Frau Andrea Geithner, welches Ökologische Gutachtertätigkeiten für das LA für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übernimmt, hier nicht beauftragt wurde.

Kurioser Weise sind der Schriftverkehr und die Zeiträume ebenso verwirrend und Bände sprechend. Denn der Stadtrat von Suhl bekommt den Eingang seiner Befürwortung am 2.03.2022 bestätigt, bereits am 28.04.2022 liegt das Gutachten des Landesamtes der Landesregierung vor, aber erst am 26.10.2022 trifft die Antwort des Ministeriums in Suhl ein, in der die aktuelle Prüfung des Sachverhaltes formuliert wird, obwohl das Ergebnis bereits am 28.04. 2022 vorlag. Am 6.11.2022 informiert das Landesamt die Stadt Suhl und am 14.12.2022 beschließt der Kreistag Hildburghausen die Befürwortung zur Ausweisung. Alle Regularien waren aber schon früher wirksam und eine Hinhaltetaktik ist hier mehr als offensichtlich. Am 19.01.2023 schließt der Petitionsausschuss den Antrag ab und erst am 7.02.2023 antwortet der neue Umweltminister Herr Stengele den Landesparlamentariern auf ihre Anfrage. WIR, als Bürger und Petenten wurden bis heute noch nicht informiert. Hier zeigt sich die große „Verarsche“.

Alle aufgelisteten Sachverhalte stammen aus einem Informationsschreiben der Stadt Suhl an unseren Verein. Prioritäten in der Gipskarstregion gehen vor und fehlende personelle Kapazitäten seien ebenso hinderlich, heißt es weiter. Es ist schlichtweg ein Armutszeugnis dieser rot-rot-grünen „Minderheitsregierung“, obwohl man im Landtag ein parteienübergreifendes Statement abgegeben hat, mit der Aussicht, auf konstruktive Lösungen, wird in Thüringen nichts unternommen, um Landschaften in ihrer Ursprünglichkeit zu schützen und zu bewahren. Da um, in ihrem Amts-Deutsch zu sprechen, nur von Amtswegen ausgewiesen wird und nicht auf Drängen und Druck oder vielleicht dringlichstem Wunsch der Bevölkerung. Wie heißt es weiter: ….“ das Petitionsgesuch könnte eventuell zum Anlass genommen werden, Etwas zu tun.“ Aber, wir lassen uns doch von euch nicht vorschreiben, was zu tun ist ! Denn nur das TLUBN ist als Oberste Naturschutzbehörde gemäß § 9 Abs. 1 ThüNatG für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Unterschutzstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von NSG, LSG und Naturparken zuständig. Bürger merkt euch das endlich ! Stattdessen verschleudert man aus dem Bundeshaushalt Milliarden an Euros nach Brasilien. Und hier werden Heckenstreifen geschreddert und damit immer mehr verkleinert und ausgedünnt, bis sie ganz verschwunden sind. Alleebäume gefällt oder bis zur Unkenntlichkeit abgesägt, förmlich amputiert. Es findet ein regelrechter Krieg gegen die Natur statt. Flächennaturdenkmäler und Brachen werden gemulcht und eingeebnet, Lebensräume in Sekundenschnelle zerstört und ihr wollt uns ernsthaft Etwas von nicht schutzbedürftig erzählen ! Eure angepriesenen Förderprogramme zerstören unsere Heimat, sie funktionieren im Planquadrat der EU, die genau vorschreiben, wo Baum und Hecke etc. zu stehen haben.

Die Kuhschelle gehört zu den ersten bunten Pflanzen des Jahres.

Aber Natur ist Natur. Im Bundesnaturschutzgesetz, neuste Fassung vom 8.12.22 steht dazu :“ Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.“ Aber momentan werden Heilpflanzen wie die Hagebutte, eine der wichtigsten Vitaminlieferanten als absolute Lackzerkratzer und Weißdorngewächse, das Herzallheilmittel als unerträglich angesehen, die entfernt werden müssen. Alte Obstbäume stellen eine absolute Verkehrsgefährdung, die müssen gefällt werden.

Und so verlieren wir hier unsere typische Kulturlandschaft, mittels des Einsatzes von Großtechnik, die Wirtschaftswachstum generieren. Wichtige Ausgleichsmaßnahmen z.B.: Baumnachpflanzungen sind jedoch nirgends zu sehen. Das muss aufhören. WIR, als Menschen dieser Region fordern deshalb das Landschaftsschutzgebiet jetzt ohne Hinhaltetaktik und angeblich vorliegender Prioritätenlisten ! Die Stadt Suhl, als auch der Landrat von Hildburghausen sind sich hinsichtlich der Ausrichtung zum Oberzentrum Südthüringen dahingehend einig, dass man keine Industrialisierung der Region anstrebt, sondern auf eine touristische Ausrichtung hinarbeitet. Eine intakte Kulturlandschaft und eine unverbaute Landschaft sind dabei unbezahlbar und nur förderlich.

Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V.