Thomas Engst

Die neue Woche startet, zumindest für mich, mit weniger guten Neuigkeiten. Kaum haben sich Hektik und Betriebsamkeit durch die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung gelegt, steht neues Ungemach vor der Tür. Mit der Novelle des Urheberrechts sind Blogger in der Pflicht, besser auf die Kommentare unter ihren Beiträgen aufzupassen. Sollte sich eine dritte Partei an diesen stören und einen Antrag auf Löschung stellen, so muss der angeprangerte Beitrag innerhalb 60 Minuten verschwinden. Andernfalls drohen Sanktionen.

Eine Vorgabe, die zumindest ich, nicht einhalten kann. Weder sitze ich durchgehend am Bildschirm, noch habe ich die Zeit und Lust dies in Zukunft zu tun. Der Bloggerclub hat dazu einen sehr guten Artikel geschrieben, der das Problem verdeutlicht. Klar, manche der gewählten Beispiele wirken auf den ersten Blick arg konstruiert, sind aber aufgrund der gültigen Rechtslage genau in der Art und Weise möglich. Einmal mehr zeigt sich, dass die EU in ihrer blinden und unkoordinierten Regelungswut die Zeichen der Zeit nicht verstanden hat und erneut kleinere Blogger und Erzeuger  von Inhalten drangsaliert. Im gleichen Moment werden Konzerne, Verlagsgesellschaften bevorteilt.

Was bedeutet das für dieses Blog? Erstmal nicht viel. Bevor ich einen unüberlegten Schritt mache, suche ich wie gewöhnlich nach mehreren Quellen und Meinungen. Mittelfristig überlege ich mir, um Ärger aus dem Weg zu gehen, die Kommentarfunktion abzuschalten. Dieser Schritt fällt mir bis dato noch schwer, lebt doch ein Blog wie dieser vom Austausch mit seinen Lesern. Wenn ihr mögt, lasst mich doch bitte wissen, wie ihr mit dem Thema Urheberrecht umgeht und welche (Ein)Schnitte es für euch bedeuten könnte.