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Dieser Tage feiert der Artenschutz in der Schweiz Premiere. Zum ersten Mal wird das Vergiften eines Greifvogels hart bestraft. Ein Taubenzüchter muss sich nun dem Arm des Gesetzes beugen. Das Bezirksgericht Dielsdorf verknackte den Tunichtgut zu 11 Monaten Zuchthaus sowie einer Geldstrafe von 4.000 CHF. Tatbestand: Der Verurteilte hatte im Herbst 2015 eine mit Gift bestrichene Taube als Köder für einen Habicht missbraucht. Nach eigenen Angaben wollte er so die Gefahr für seine Tauben durch Greifvögel dezimieren. Dieser Fall dient als Signal an alle Haderlumpen die Ähnliches im Schilde führen. Prominentestes Beispiel dürfte ein Turmfalke sein, der vor laufender Webcam eine präparierte Taube in der Stadt Zürich fraß und qualvoll aus dem Leben schied. Auch wenn in den letzten beiden Jahren drei weitere solcher Fälle gerichtlich bekannt und geklärt wurden, dürfte die Dunkelziffer deutlich höher liegen. Solltet ihr einmal in der Schweiz einen (versuchten) Vogelmord beobachten oder gar ein verendetes Tier finden, ist man euch für sachdienliche Hinweise durchaus dankbar (Quelle: naturschutz.ch).
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