Thomas Engst

Ein Gastbeitrag von Ramona Schüler (Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V.)

Nun hat man das Gebiet kurz begutachtet und man höre und staune, was wir doch alles so zu bieten haben. Bereits 2004 wurde im Auftrag des Thüringer Landesamtes von Herrn Wolfgang Hiekel eine Gliederung der Naturräume Thüringens erstellt, welche man im Naturschutzreport Heft 21 auf 384 Seiten nachlesen kann. Hier wird der KTW als eine Besonderheit innerhalb des Naturraumes „Südthüringer Buntsandstein-Waldland“ bezeichnet. ….“ im engsten Sinne meint man den Bereich zwischen Eichenberg und Rappelsdorf und er stellt hier ein geologisches Abbild des Großen Thüringer Waldes dar.Der Name jedoch wurde auf die gesamte umliegende Landschaft übertragen, vor allem aber auf den Waldbereich nordöstlich der Linie Dillstädt-Rappelsdorf-Schleusingen.“ So heißt es einleitend im 14-seitigen internen Kurzgutachten des TLUBN. 1994 stellte man in wissenschaftlichen Beiträgen schon fest, dass der Landesflächenanteil an LSG mit 23,8 % viel zu gering sei und es um das Schließen größerer Lücken im LSG-Schutz-System Thüringens bedarf. Es sollte unbedingt auf 50 % erhöht werden, so lautete das Fazit vor fast 30 Jahren ! In der damaligen Konzeption weist das „Südthüringer-Buntsandstein-Waldland“ und die Meiniger Kalkplatten schon ein sehr hohes Schutzdefizit auf.

Und selbst im heutigen Biotopverbundkonzept, welches 2019 im Thüringer Naturschutzgesetz verankert wurde, heißt es auf Seite 8 Punkt 5 unter dem Top Ausweisung von Schutzgebieten: „… gerade viele kleine Flächen sind noch nicht gesichert und sollen in die Arbeitsplanung zur Ausweisung von LSG aufgenommen werden, dabei sollen ungesicherte und wertvolle Waldbiotope in geeigneter Form geschützt werden, für die Thüringen eine besondere Verantwortung haben. „ Im uns vorliegenden Kurzgutachten heißt es explizit zu dieser Thematik, „…das Gebiet habe eine große Bedeutung für den Biotopverbund und man stuft laut einem Fachgutachten des TLVwA von 2015 den zusammenhängenden bewaldeten Teil in der Nordwesthälfte mit der Waldbiotopverbundachse zur Schleuseaue als bundesweit bedeutsamen Waldkorridor ein. Darüber hinaus bilden die Waldbiotopverbundachsen zur Werraaue über den Bereich Wiesenberg-Feldstein im Nordwesten über Marisfeld und Dillstädt sowie im Osten vom Raum Altendambach-Fischbach über die Erle-Aue zwischen Hirschbach und Erlau zum Biosphärenreservat Thüringer Wald landesweit bedeutsame Waldkorridore. Das Bundesamt für Naturschutz hat 2021 in Skript 611 die Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete erstellt.

Und auch hier stellt man fest, dass bestimmte Biotoptypen unterrepräsentiert sind, die bei Neuausweisungen unbedingt Beachtung finden müssen. Im Kapitel 5.1., S. 25 heißt es dazu: …..“ von den Teilnehmern der Planungsgruppe werde darauf hingewiesen, dass eine fehlende Ausweisung von Schutzgebieten bzw. eine Unterrepräsentation deshalb vorliege, weil die Standortpotentiale für schutzwürdige bzw. wertvolle Gebiete und Biotope überhaupt nicht bekannt sind und deshalb auch solche Landschaftsräume nicht abgebildet sein können. „ So lautet die Kritik des Bundes an das Land Thüringen. Und wir Menschen im KTW teilen diese Kritik zu 100 Prozent. Denn über 3000 Südthüringer fordern ein LSG, weil wir unsere Potentiale erkannt haben und vor Ort benennen und vorweisen können. Doch wir werden nicht gehört ! Dieses Gutachten, welches nicht einmal eine amtliche Unterschrift trägt, wurde im Referat 32 an einem Schreibtisch zusammen kopiert, teilweise mit Wortlauten aus unserem Petitionsschreiben. Niemand war hier direkt vor Ort und hat sich die natürlichen Begeben-und besonderheiten angeschaut, aufgenommen, katalogisiert, fotografiert und untersucht. Sondern das Gutachten basiert auf theoretischen Literaturquellen. Wir werden abgespeist mit Schlagwörtern, die sich als Argumentation in keinen Gesetzestexten wiederfinden lassen. Das Gebiet ist schutzwürdig, aber nicht schutzbedürftig, da keine Gefährdung vorliegt ! Was denn für eine Gefährdung ? Dass beide Merkmale zutreffen müssen, ist nirgends belegt. Und selbst in den neuesten Schriften und Verordnungen aus den Thüringer Behörden und Institutionen ist immer nur von Naturschutzgebieten die Rede.

LSG spielen keine Rolle. Eine Pressemitteilung vom 26.Mai 2023 liefert den aktuellen Beweis . Hier wird von einer Erweiterung und Neuausweisung des NSG „ Greifenstein und östliche Gölitzwände“ berichtet. Diese sollen unter Schutz gestellt werden, weil hier zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ihren Lebensraum haben. Dazu gehören u.a. der Uhu, verschiedene Fledermaus-und Schmetterlingsarten, wärmeliebende Käfer, die Felsenbirne und einige Orchdeenarten. Weitaus bedeutsamer ist parallel unser Gutachtentext zu lesen: „…..Der KTW ist Lebensraum der Wildkatze, strukturreicher Lebensraum mehrerer besonders und streng geschützter, in Thüringen z.T. hochgradig gefährdeter Fledermausarten, zu den wertgebenden Brutvögeln gehören Bekassine, Schwarz-und Grausspecht, Neuntöter, Rauhfuß- und Sperlingskautz, Rot-und Schwarzmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard, Kreuzotter und es sind wichtige Vorkommen des EU-weit bedeutsamen schwarzblauen, Wiesenknopf-Ameisenbläulings, Bachneunaugen, und besonders geschützte und in Thüringen schon gefährdete Libellenarten und die Sumpfschrecke noch zu finden .“

Aber egal, welche noch so gefährdeten Arten aufgezählt werden, die es hier noch gibt. Der Rechnungshof warnte bereits 2012 vor den Sparzwängen des Freistaates, der auch vor dem Umweltschutz nicht halt mache und belegt in seiner Studie zur Wirksamkeit des amtlichen Naturschutzes in Thüringen, dass ein LSG absolut unrentabel sei ! Auf S. 27 liest man hochinteressante Aussagen. Mit Ausnahme des LSG werden alle anderen Elemente als effizient bewertet. Sie weisen sehr günstige Verhältnisse zwischen Ausgabe und Wirkung auf. Die Kulturlandschaftspflege wird hier als ineffizient bezeichnet. LSG haben eine geringe Wirkungsmächtigkeit und Schutzwirkung. Also ihr Politiker lasst die Hände davon ! Weist von Amtswegen aus, den Weg, den es für den Freistaat nicht gibt. Verhöhnt und beleidigt die Menschen, die die Gefährdung und Zerstörung ihrer Heimat nicht verleugnen, sondern dessen Schutz einfordern. Denn wir erleben das Gefahrenpotential tagtäglich: Sei es durch die aggressive Landwirtschaft, sei es durch die Borkenkäferbekämpfung mit Kahlschlägen oder sei es durch die spaßfröhnende, kurvenliebende Motorradfangemeinschaft aus ganz Deutschland, die im Minutentakt in Kolonnen durch unsere hochsensible Landschaft rast. Das Reinstluftgebiet, das mit Abgasdunst verpestet wird, weil man uns als Kurveneldorado zwischen Eisenach und Suhl vermarktet und laut ADAC uns als motorradfreundliche Region anpreist. In den Städten gibt es Umweltzonen mit Abgasnormen, in denen die alten Maschinen nicht mehr fahren dürfen. Aber auf dem Land gelten diese Vorschriften nicht !

Und wenn die Vermutung stimmt, dass die Messung der Luftqualität dazu beitragen kann, den Zustand der globalen Artenvielfalt zu dokumentieren, so wie es britische und kanadische Forscher in ihrer jüngst erschienen Studie zeigen. Dann ist es umso wichtiger unsere Region , die Kurluft, also sauberste Luft zu bieten hat , als Schatzkammer der Biodiversität zu bewahren. Das Fazit der Oberen Naturschutzbehörde, die die Ausweisung des KTW als LSG aus naturschutzrechlichen Gründen aktuell nicht als erforderlich ansieht, akzeptieren wir nicht. Wir fordern ein Gesamtgutachten über ein namhaftes Gutachterbüro. Der kleine Blick mit der Lupe reicht uns nicht !