Gastbeitrag

Ein Beitrag von Ramona Schüler.

Hat der Mensch eine besondere Stellung im Ökosystem der Erde oder sollte er eine Art unter anderen sein , weder mehr noch weniger wichtig ? Ist der Mensch nicht zweifellos das invasivste Lebewesen der Erde ?  Seine Beherrschung von Elektrizität und fossiler Brennstoffe haben seine Fähigkeiten zu zerstören noch vervielfacht, denn alle menschlichen Aktivitäten haben massive Auswirkungen auf die Biosphäre.

Der moderne Mensch in der kapitalistischen, konsumorientierten Gesellschaft , die nicht ohne Wirtschaftswachstum auskommt, beharrt jedoch auf seiner klimaschädlichen Lebensweise. Man verlagert die Herausforderungen eines CO 2-reduzierten Lebensstils zeitlich nach hinten oder in ferne Länder. Durch die Allianz finanzkräftiger Akteure und der Lenkung der Menschen per Internet und Medien geraten wir in eine gewollte Passivität und digitale Abhängigkeit. Deshalb rechtfertigt man jede Art von Naturzerstörung:

Grundwasserverseuchung durch Gülle, Regenwaldrodungen für Soja-und Palmöl-Plantagen, Massentierhaltung, intensive Landwirtschaft mit Pestizideinsatz, Fichtenmonokulturen in der Forstwirtschaft, Windkraftanlagen in Gegenden ohne Wind, G5-Ausbau, ect….Weil wir Menschen das doch so wollen ! Wo ist der große Aufschrei der Naturschutzverbände ? Wo ist die Entschlossenheit der Regierung Etwas grundlegend zu verändern ? Oder steht man immer nur unter dem Diktat der kurzfristigen Interessen und dem Willen, die nächste Wahl zu gewinnen ? Und man beschränkt sich nur auf Maßnahmen, die schnell Wirksamkeit entfalten ?

Sollten wir nicht endlich einen entscheidenden Schritt nach vorn gehen, hin zu einem gesünderen, nicht nur nachhaltigerem, sondern auch regenerativen Leben. Nur, wenn Naturschutz Hauptanliegen der Politik ist, tut sich auch etwas, so die Aussage von Walter Brenner in einer Studie von 1986 zur Rolle von LSG im Naturschutz.

Wir haben es in Thüringen geschafft, das Waldgesetz wieder dahin abzuändern, den Windkraftausbau im Wald vorerst zu stoppen. Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag am 18.12.2020 in § 10 Abs. 1 S. 2 n.F. ThürWaldG Folgendes geregelt: „ Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windkraftanlagen ist nicht zulässig !“

Parallel dazu hat der Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V. und über 4000 Bürgerinnen und Bürger im Juni 2019 in einer Petition, die Landesregierung und die zuständige Naturschutzbehörde in Weimar aufgefordert, das bereits in den 90-ziger Jahren geplante Großprojekt „Landschaftsschutzgebiet Kleiner Thüringer Wald und Umland“ weiter zu forcieren und zur Ausweisung zu bringen. Seit 2009 ist in Thüringen kein LSG mehr ausgewiesen worden, da die Haupttpriorisierung auf Naturschutzgebieten liegt. Unter dem Gesichtspunkt, dass Deutschland von der EU verklagt wurde, weil es keine oder unzureichend messbare naturschutzrechtliche Zielvorgaben formuliert und nicht genügend Schutzgebiete ausgewiesen werden, wird es höchste Zeit , den Aktionsplan Schutzgebiete, die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt und die Naturschutzoffensive 2020 mit Taten zu untermauern.

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Denn der Indikatorbericht des Bundesumweltministeriums hat gezeigt, dass die Maßnahmen Lebensräume und Landschaften, Kulturlandschaften für Mensch und Natur zur höchsten Priorität zu erklären, längst nicht ausreichen, um das Artensterben aufzuhalten. Aber der Artenschutz kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden für das Leben auf unserem Planeten. Wenn wir also nicht umgehend damit beginnen, die Kostbarkeiten unserer Natur zu schützen, werden die noch intakten Ökosysteme und damit ganze Pflanzen-und Tierpopulationen unwiederbringlich verloren sein. Ebenso wie die notwendige genetische Vielfalt-einfach unsere elementarste Lebensgrundlage. Es nützt unserer Natur nur sehr wenig, wenn das BUM die neue UN-Dekade 2021-2030 unterstützt, um die Wiederherstellung von Ökosystemen voranzutreiben, statt da zu helfen, wo alles noch vorhanden ist. Ökosysteme als Einzelbeziehungen zwischen Pflanzen, Tieren und Pilzen, die verblüffende Beziehungen und Verhaltensweisen zeigen. Symbiosen in unseren Wiesen und Wäldern, die von unschätzbarer Bedeutung für uns Menschen sind. Diese tausend kleinen und großen Phänomene spielen sich faszinierend ab, ohne dass wir es bemerken. Dazu braucht es aber unzählige blühende Blumen als Insektenschlafstätten, Ammenpflanzen für Insekten und Vögel sowie für Keimlinge und Jungpflanzen, Ameisengarden zur Samenausbreitung und für Schmetterlingsraupen, Polizistenpflanzen, die mit Spezialdrüsen ausgestattet sind, damit Ameisen die Feinde vernichten, Rendezvous-Plätze für Schmetterlingspaare, zur auf herausragenden Frucht- oder Samenständen und Blättern, abgestorbene Pflanzenreste, Stängel und Halme für Nester der Feldwespe oder der Lerche, als Versteck, Nistplatz oder Überwinterungsort, Pflanzenbarrieren gegen Krankheiten, Erosionsvermeidung durch Tiefwurzler .

Der KTW hat dieses abwechslungsreiche, vielfältige Lebensraumangebot noch zu bieten und es müssen keine Unsummen an Fördergeldern aufgebracht werden, um diesen Lebensraumkomplex möglichst unverfälscht zu erhalten.

Landschaftsschutz sollte als Hauptziel deshalb verfolgen, sie vor Beeinträchtigungen, die den Charakter verändern, umgehend zu schützen. Dazu gehören nicht nur die Lebensräume bestimmter Tiere und Pflanzen, sondern auch die Eigenart und Schönheit der Landschaft, die kulturhistorische Bedeutung, als auch der bedeutungsvolle Erholungswert. Denn ein attraktives Landschaftsbild ist eine wesentliche Voraussetzung für den Tourismus, die Naherholung und spielt eine sehr erhebliche Rolle im Bereich des Lebens und Wohnens. Denn nur dann können Kernaktivitäten einer landschaftsverbundenen und naturverträglichen Erholung zusammengehen : Schauen, Erleben, Hören, Riechen, Wandern, Spazierengehen, Radfahren, Radwandern, Reiten. Denn erst wenn wesentliche Faktoren, wie Landschaftsästhetik, Geruchsfreiheit, Bioklima, unzerschnittenes Gelände und Ruhe, wobei Ruhe im Sinne von akustischer Unaufdringlichkeit durch sanfte Naturtöne, verstanden werden sollte, vorherrschen, ist Landschaft erholsam.

Die Petitionsausschussmitglieder aller Fraktionen des Thüringer Landtages waren sich in dieser Frage einig, diesen Juwel schützen zu wollen.

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Am 23.Juni 2021 folgten wirklich schon Taten. Die AfD-Fraktion stellte einen Antrag:
Thüringer Landschaften zu erhalten, den ländlichen Raum zu stärken – für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen. U.a. die Rolle von Bürger-und Gemeindeinteressen bei der Ausweisung zu stärken, zum Einen beim Begehren und zum Anderen bei Ablehnungen. In den Plenarsitzungen ab dem 30.Juni 2021 steht dieser unter Punkt 70 der Tagesordnung.

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Thüringen hat viel nachzuholen, wenn es sein grünes Herz bewahren will. Mit folgenden Worten verließen wir unsere Landeshauptstadt: Wir möchten Sie anstiften in größeren Kategorien zu denken ! Thüringen als Land der Dichter und Denker, der Nachdenker und der Vordenker, Thüringen als Land der Nachhaltigkeit, als Land der Ruhe und Regeneration. Thüringen als lebendiges grünes Herz mit der Bereicherung eines LSG „Kleiner Thüringer Wald“ in seinem wunderschönen Süden.

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