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Wenige Säugetiergruppen polarisieren so stark wie die Fledermäuse. Durch die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie gesellt sich ein weiteres Vorurteil gegen die possierlichen Fledertiere hinzu, das des Krankheitsüberträgers.
Eigentlich wollte ich meinen ersten Gastbeitrag in Thomas‘ Blog über Hummeln schreiben. Ja, über Hummeln, obwohl ich mich eigentlich und hauptsächlich mit Bäumen beschäftige. Eigentlich möchte ich mich überhaupt nicht zu SARS-CoV-2 äußern. Aber … plötzlich scheint es wieder ein „Argument“ zu geben, warum manche Menschen den einseitig geschlossenen „Mietvertrag“ mit ihren Nachbarn unterm Dach fristlos kündigen möchten. Unter den für die Spezies ohnehin schlechten Bedingungen (Futtermangel, Pestizide, Holzschutzmittel, Verlust von Flugrouten, Landschaftsumgestaltung, …) und dem allgemeinen Verlust von Quartieren (Fällung alter Bäume mit Höhlenstrukturen und Spaltquartieren, Abriss alter Gebäude, hermetischer Verschluss aller Ritzen durch Renovierung, Verschluss von Erdkellern, Bunkern, Kirchtürmen, …) hat mancher Mensch nun Angst davor, von den Tieren mit SARS-CoV-2 angesteckt zu werden.
Zu diesem Thema sprach am 27.04.2020 Dr. Miriam Knörnschild vom Museum für Naturkunde in Berlin via zoom. Genauer gesagt über „Fledermäuse und zoonotische Viren“.
Zunächst ein paar Fakten, bevor ich weiter auf Miriam’s Vortrag eingehe.
Fledermäuse – Biologie, Schutz und Gefährdungsstand in Deutschland
In Deutschland fliegen 25 Arten durch die Nacht und alle sind sie streng geschützt. Sie dürfen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz weder getötet noch gestört werden. Ebenso stehen ihre „Lebensstätten“ unter Schutz, also die Orte, an welchen die Tiere den Tag oder den Winter verbringen oder wo sie ihre Jungen aufziehen, die sogenannten Wochenstuben.
Fledermäuse können trotz ihrer eher kleinen Körpergröße verhältnismäßig alt werden. Miriam erzählte von einer Brandtfledermaus (Myotis brandtii), die in freier Wildbahn 41 Jahre (!) alt geworden ist. Wir sollten den Tieren also durchaus Erinnerungsvermögen und Erfahrungswissen zutrauen. Sie mögen sich an Erlebtes „erinnern“, wie wir auch, an trockene Höhlen, ergiebige Nahrungsplätze und die Routen zu den Überwinterungshöhlen. ForscherInnen konnten beobachten, dass Weibchen in den Wochenstuben nicht nur ihre eigenen Jungen säugen, sondern auch eine Ammenfunktion für andere übernehmen.
Weltweit gibt es 1.411 Fledermaus-Arten. Sie ernähren sich von Früchten, Nektar, Fleisch und auch von Blut (drei Arten in Mittel- und Südamerika). Unsere heimischen Arten sind insektivor, sie fressen also Insekten. U.a. die, die wir im Garten als „Schädlinge“ betiteln oder uns stechen und die nebenbei bemerkt Krankheiten übertragen können.

Brandtfledermaus im Winterquartier (Foto: R. Lorenz).
Fledermäuse und ökosystemare Dienstleistung
Weltweit bestäuben Fledermäuse 528 Pflanzenarten und verbreiten die Samen von 838 anderen Arten (indem sie deren Früchte fressen). Zu den bestäubten Pflanzen zählen u.a. Agaven, Durian, Wilde Bananen, Drachenfrucht, Brotfrucht. Relativ exotische „Früchtchen“ mit wohl eher geringem ökonomischem Mehrwert, würde der Ökonom sagen. Miriam wusste allerdings zu berichten, dass Tequila aus Agaven hergestellt wird. Neben Kakao und Mango verbreiten Fledermäuse auch die Samen von Schwarzem Pfeffer und der Papaya. Ungeahnte Zusammenhänge tun sich auf.
In den USA „leisten“ Fledermäuse der Agrarindustrie einen großen Dienst – und das ganz ohne Gegenleistung – indem sie „Schadinsekten“ von Reis, Baumwolle, Mais, Kaffee, Rüben, Tabak und Zitrusfrüchten abfangen. Eine Studie beziffert das mit einem Wert von > 3.7 Mrd. US-$ /Jahr an Einsparung von Pestiziden (Boyles et al. 2011).
One Health
Die anfängliche Verbindung der pandemischen Wirksamkeit von SARS-CoV-2 mit den Wildtier-Märkten im chinesischen Wuhan und den dort zum Verzehr verkauften Fledermäusen ließ alte Ressentiments gegen die Tiere wieder auflodern.
Nein, Fledermäuse zerstören keine Frisur, auch wenn der ein oder andere Kopf aktuell wuscheliger ist als gewünscht.
Nein, Fledermäuse fressen keine Kleinkinder, dafür aber Mücken, Schnaken und Fliegen, Nacht- und Tagfalter, Käfer, Spinnen und Hundertfüßer, die sie von Bäumen absammeln. Ihre luftige Fortbewegung ist körperlich anstrengend, um das durchzuhalten kann eine Fledermaus pro Nacht daher durchaus ein Drittel bis die Hälfte ihres eigenen Körpergewichts fressen. Das entspricht bei einer Wasserfledermaus in etwa 4.000 Mücken.
Nein, ihr Kot ist nicht krankheitsübertragend, aber ein hervorragender Dünger.
Mit wenigen baulichen Änderungen kann das Dach eines Privathauses oder der Kirchturm Fledermaus-freundlich gestaltet werden. Der NABU und andere lokale Fachinstitutionen beraten dazu in vielen Bundesländern. Vom NABU gibt es eine öffentlichkeits-wirksame Plakette für die Hauswand.
Zum Schluß möchte ich noch einmal zu Miram zurückkommen, die ihren spannenden und für mich lehrreichen Vortrag mit dem One-Health-Konzept beendet hat: Die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur sind eng miteinander verknüpft.
Fledermaus-Schutz
Einheimische Fledermäuse sind nicht mit SARS-CoV 2 infiziert. Fledermäuse aufgrund einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, vertreiben, sie zu töten oder ihre Lebensstätten zu zerstören, ist völlig unbegründet und nebenbei bemerkt strafbar. Der Bundesverband für Fledermauskunde hält hierzu ein Informationsblatt vor.
Fledermäuse sind weltweit wichtige Akteure in Ökosystemen. Wollen wir ein ausgewogenes Ökosystem, in welchem Unregelmäßigkeiten abgepuffert werden können, müssen alle Teile intakt sein, da sie verbunden sind (one-health).
Was können wir also für die Fledermäuse tun?
Dachstühle mit Fledermäusen dürfen in der Zeit von April bis September nicht bearbeitet werden. Es gibt fledermaus-freundliche Holzschutzmittel. In einem fledermaus-freundlichen Garten gibt es ein reiches Blütenangebot, auf das die Insekten buchstäblich fliegen. Die dann wiederum von den Fledermäusen gefressen werden können. In einem fledermaus-freundlichen Garten werden keine Insektizide verwendet.
Ich glaube, fledermaus-freundliches Verhalten (keine Insektizide, gift-freie Holzschutzmittel, strukturreiche Landschaft) ist auch für andere Säugetiere gut, möglicherweise auch für Homo sapiens.

Stefanie Weigelmeier
Die studierte Biologin, mit Schwerpunkt auf Naturschutz und Ökologie, Stefanie Weigelmeier kümmert sich um die kleinsten der Kleinen sowie um das große Ganze. Die Entomologin verbindet mit ihrer Arbeit den Schutz von Kleinstlebewesen und Bäumen. Was liegt da also näher, als sich um holzbewohnende Insekten zu kümmern? Ein Ergebnis ihres Schaffens ist eine Artenhilfsmaßanhme, in der künstliche Mulmhöhlen geschaffen werden.
18. November 2020 um 5:59 am Uhr
Hallo,
mich persönlich hat es sehr erschüttert, als bei uns im Wald vor einigen Jahren große Kahlschläge gemacht wurden um 10 WKA`s zu errichten. Den Vogel aber hat die “Grüne” Ministerin Höfken abgeschossen, als Sie mit Ihrem Ministerium Medienwirksam den benachbarten Wald als herausragendes Fledermausgebiet auszeichnete und dafür auch noch Steuergelder locker machte. In meinen Augen ist das in sich ein absoluter Witz, nur die Fledermäuse haben keinen Grund um mit zu lachen.
Gruß Manfred
14. Mai 2020 um 6:53 pm Uhr
Danke für den Kommentar. Dem kann ich nicht unnötig wiedersprechen.
14. Mai 2020 um 6:34 pm Uhr
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Leider wurde das Artenschutzgesetz ja im Interesse der Windkraftlobby 2016 geändert. Und dies betrifft vor allem die Fledermäuse. Nach Schätzungen des wildbiologischen Instituts Leipzig fallen jährlich mehr als 200 000 Fledermäuse den WKA zum Opfer. Dies betrifft vor allem wandernde Arten. Die Bundesregierung hat auf Drängen der Windkraftlobby 2017 dieses Gesetz beschlossen, wonach das Töten geschützter Arten in bestimmtem Umfang erlaubt ist. Der Gesetzesentwurf wurde dabei geradezu handstreichartig ins Parlament eingebracht: Die Naturschutzverbände bekamen Ende 2016, kurz vor Weihnachten, gerade einmal 14 Tage Zeit, um dazu Stellung zu nehmen.Die „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, die laut Gesetzestext ein Absehen vom Tierschutz erlauben, werden in der überarbeiteten Fassung ausdrücklich auf „Vorhaben privater Träger“ ausgedehnt, sofern „öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern“(vgl. Bundesnaturschutzgesetz, § 45, Abs. 7). Was damit gemeint ist, erläutert der Nachsatz: „Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien“. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Tier-und Naturschutz privatwirtschaftlichen Interessen geopfert wird.
7. Mai 2020 um 12:36 am Uhr
Sehr interessanter Artikel!
Liebe Grüße 😘