Stefanie Weigelmeier

von Stefanie Weigelmeier. –

In der Dunkelheit der Nacht offenbart sich ein atemberaubendes Schauspiel – ein funkelndes Universum voller Geheimnisse und Magie. Sterne, ferne Planeten, Sternschnuppen, Nordlichter….doch zunehmend verblasst dieses Schauspiel, erstickt im grellen Glanz der künstlichen Beleuchtung. Willkommen in der Welt der Lichtverschmutzung, einer wachsenden Bedrohung, die unsere Umwelt und unsere Gesundheit in ihrem schimmernden Griff hält.

In unserer modernen Welt sind wir von künstlichem Licht umgeben. Straßenlaternen, beleuchtete Gebäude und Werbetafeln erhellen die Nacht und schaffen eine Atmosphäre der Sicherheit und Aktivität. Doch hinter diesem scheinbar harmlosen Glanz verbirgt sich ein Problem: Lichtverschmutzung.

Im Dezember 2020 habe ich hier bereits über das Thema Lichtverschmutzung geschrieben. Heute möchte ich die “Pat*innen der Nacht vorstellen: Die “Paten der Nacht” sind eine Initiative, die sich dem Schutz der Dunkelheit und der Bekämpfung von Lichtverschmutzung widmet. Sie setzen sich dafür ein, die negativen Auswirkungen von übermäßigem künstlichem Licht auf Menschen und andere Tiere sowie unsere Gesundheit zu reduzieren.
Etwa 50 Ehrenamtliche arbeiten in Deutschland und Österreich daran, das Bewusstsein für Lichtverschmutzung zu schärfen und Lösungen zu finden, um den Nachthimmel zu schützen. Ihre Aktivitäten umfassen die Zusammenarbeit mit Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit, um Richtlinien und Vorschriften zur Beleuchtung zu entwickeln und umzusetzen.

Mit der Aktion “Earth Night” regen sie jährlich im September zu Neumond an eine Nacht lang alle Lichter auszuschalten.

Das zweite Projekt “22 Uhr – Licht aus” richtet sich an Firmen und Unternehmen, spätestens um 22 Uhr freiwillig ihre gesamte Werbebeleuchtung auszuschalten.

Eine allgemeine Nachtabschaltung von Leuchtmitteln die der Werbung dienen könnteauch über die Bauleitplanung der Kommunen oder Baugenehmigungen geregelt werden. Die Schweiz macht das schon lange so. Auch in Deutschland ist eine Konkretisierung im § 41a BNatSchG geplant.

Zum Zeitpunkt, an dem ich diesen Artikel schreibe (Dezember 2023) steht ein Abschnitt im Bundesnaturschutzgesetz zur Überarbeitung: Gemäß dem geplanten § 41a BNatSchG müssen Lebewesen vor nachteiligen Auswirkungen durch Beleuchtung geschützt werden. Würde diese Änderung wie geplant verabschiedet, wäre das ein Meilenstein für den Schutz der Nacht.