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von Stefanie Weigelmeier. –
Was liegt in dieser (Jahres)Zeit näher als schonmal ins nächste Jahr zu blicken und – der Advent hat noch nicht begonnen und die ersten Lichterketten funkeln schon – über Lichtverschmutzung zu resümieren?
Der Braune Bär (Arctia caja) ist zum Schmetterling des Jahres 2021 ernannt worden.
Es handelt sich um einen Nachtfalter, der mit einer Flügelspannweite von bis zu 65mm schon relativ groß ist. Die Raupen sind stark behaart (…“Bär“) und sind in ihrer Ernährung nicht so selektiv wie andere Schmetterlings-Arten. Sie ernähren sich von unterschiedlichen Pflanzen, von Kräutern oder Stauden wie Mädesüß, Löwenzahn, Brennnesseln oder Ampfer, über Sträucher (Brom- und Himbeere) bis hin zu Laubbäumen (Weiden, Eichen, Eschen, u.a.).
Warum ist er aber nun Schmetterling des Jahres 2021?
Erster möglicher Grund: er ist hübsch anzusehen! Samtig braune Vorderflügel mit weißem Muster, das gute Kontraste setzt und ein wenig an eine Giraffe erinnert. Und darunter – auffällig orange-rote Hinterflügel mit blauschwarz changierenden Tupfen. Rot und braun wiederholen sich in Pelz auf Kopf und Thorax, das Weiß findet sich in den elegant geschwungenen Fühlern wieder.
Attraktivität ist ein großer Pluspunkt, wenn ein Tier sich für den Titel des Jahres bewerben möchte.
Aber die Tiere des Jahres sollen auch immer auf einen besonderen Umstand aufmerksam machen, der ihnen (und zahlreichen weiteren) das Überleben schwer macht.
Zweiter möglicher Grund: der Braune Bär bevorzugt kühle und feuchte, strukturreiche Habitate: Wege und Schneisen im Wald, Saumstrukturen, gebüschreiches Offenland, feuchtere Wiesen – kurz extensive Standorte, die immer seltener werden.
Damit ist sein Rückgang durch die intensive Landnutzung und den Klimawandel gezeichnet.
Dritter möglicher Grund – und darauf möchte ich hinaus – die Lichtverschmutzung!
In meinem Schmetterlingsbuch steht „[s]ie sind ausschließlich nachtaktiv und fliegen gern künstliche Lichtquellen an, allerdings meist erst nach Mitternacht.“. Nun, ob sie das gern (sic] machen, möchte ich bezweifeln. Und natürlich ist der Braune Bär nicht das einzige nachtaktive Insekt, das von künstlichen Leuchtmitteln in eine Falle gelockt wird.
Lichtquellen und Orientierung
Nachtinsekten orientieren sich am Licht des Mondes und der Sterne. Dieses ist bekanntlich weit weg und es hat sich daher bewährt, einen bestimmten Winkel stets einzuhalten um eine gerade Strecke zu fliegen. Sämtliches künstliches Licht ist nun wesentlich weniger weit entfernt als die Gestirne und daher müssen die Flugtiere immer nachjustieren, um den Winkel beizubehalten.
Die (oft tödliche) Folge ist jedoch, dass das Insekt keine Gerade fliegt, sondern in einer Spiralbewegung zur Lichtquelle hinfliegt. Und – von dort auch nicht mehr wegkommt.
(Gefundenes Fressen für Fledermäuse und Spinnen, aber dummerweise verhindert dies den eigentlichen Plan der Nacht, Nahrung und Fortpflanzungspartner zu finden.)
Lichtverschmutzung
Alastair Bonnet zeigt in seinem „Atlas unserer Zeit“ (über dieses Buch werde ich noch schreiben) eine zusammengesetzte Karte der Erde bei Nacht. Die leuchtenden Gebiete sind sicherlich nicht die mit den meisten Sternschnuppenbeobachtungen.
Es gibt eine NGO (International Dark Sky Association) die Sternenparks ausweist. In Deutschland sind dies das Westhavelland, das Biosphärenreservat Rhön, der Nationalpark Eifel und die Winkelmoos-Alm.
Wo es dunkel ist, leuchten die Sterne am hellsten.
Bereits seit Anfang der 2000er Jahre macht sich die Fachwelt Gedanken zum Thema Lichtemission, Lichtökologie, Lichtverschmutzung – kurz dem Einfluss künstlicher Lichtquellen auf den Menschen, aber v.a. auf die Insekten.
Das eidgenössische Bundesamt für Umwelt BAFU hat 2017 eine sehr ausführliche „Vollzugshilfe Lichtemission“ veröffentlicht (13o Seiten).
Im Jahr 2019 hat das deutsche Bundesamt für Naturschutz BfN nachgezogen und das BfN-Skript 543 „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“ (97 Seiten) und das BfN-Skript 336 Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft (188 Seiten, aus dem Jahr 2013) veröffentlicht.
Und im September 2020 hat das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. Handlungsempfehlungen für Kommunen“ (20 Seiten) veröffentlicht. Für Bayern ist das als konsequente Folge des Volksbegehrens Artenvielfalt zu sehen, welches eine Revision des Bayerischen Naturschutzgesetzes bedingte: Mit Inkrafttreten zum 1. August 2019 gelten in Bayern für Lichtemissionen neue Vorschriften (Artikel (Art.) 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)). Demnach sind Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des Paragrafen (§) 35 Baugesetzbuch (BauBG) zu vermeiden.
Insektenschonende Beleuchtung – Was ist essentiell?
- Leuchtmittel, die Licht in einem Bereich von 500-600 nm (gelb-grüner Bereich) emittieren locken weniger Insekten an; bei der Verwendung von LED-Technik entspricht dies einer Farbtemperatur von 2600 K (warmweiß)
- Wann ist eine Beleuchtung notwendig? Das Zeitmanagement ist entsprechend zu prüfen und im Nachtruhefenster von z.B. 22 – 6 Uhr eine Nachtabschaltung einzurichten. Denkbar sind auch Bewegungsmelder.
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