Stefanie Weigelmeier

von Stefanie Weigelmeier. –

“Standing” ist im Englischen der juristische Terminus für das Recht, vor Gericht zu klagen. Der Jurist Christopher Stone lehrte an der Gould School of Law der Universität of Southern California und hat so 1972 einen Aufsatz für eine juristische Zeitschrift betitelt.

Der Inhalt dieses Artikels war verblüffend: Stone schlug vor, den Wäldern und Ozeanen gesetzliche Rechte zu geben. Er war darauf vorbereitet, dass die Leute es als wilden Plan eines “verrückten Professors” abtun würden. „Jedes Mal, wenn es eine Bewegung gibt, die Rechte an einer neuen ‚Entität‘ gewährt, muss dieser Vorschlag seltsam, erschreckend oder lächerlich klingen“, schrieb er. So wie es heute unvorstellbar ist, dass wir einst Frauen und Kinder als entrechtete Objekte betrachteten, und dass es einst legal war, Schwarze als Sklaven zu handeln, ist es vielleicht eines Tages unvorstellbar, dass wir eines Tages ungestraft Urwälder planieren und Plastik in die Ozeane kippen. Stone hatte den Zeitgeist bei sich. Aber die Idee, dass ein Wald oder ein Fluss selbst eine juristische Person sein könnte, war ziemlich radikal.

„Jedes Mal, wenn es eine Bewegung gibt, die Rechte an einer neuen ‚Entität‘ gewährt, muss dieser Vorschlag seltsam, erschreckend oder lächerlich klingen“

Christopher Stone

Stone’s beruflicher Hintergrund lag eigentlich im Gesellschaftsrecht, er zeigte sich nicht übermäßig besorgt um die Umwelt. Bis er auf einen Fall einer NGO aufmerksam wurde, der versuchte, Walt Disney daran zu hindern, ein Resort in einem kalifornischen Tal zu bauen. Vergeblich, denn das Gericht erklärte die Klage der Naturschutzorganisation für unzulässig.

Warum, fragte sich Stone, konnte der Fall nicht im Namen der Natur geführt werden? Es sind Menschen, die auf die Idee gekommen sind, dass es so etwas wie ein privates Unternehmen oder einen Nationalstaat gibt und wenn ein Unternehmen oder ein Land eine juristische Person sein kann, warum nicht ein Tal oder ein Korallenriff? Das Gegenargument, dass ein Ökosystem nicht in den Zeugenstand treten könne, überzeugte nicht, denn dasselbe gelte für multinationale Konzerne oder Kleinkinder, und doch wundert es niemanden, wenn Anwälte deren Interessen vertreten. „Wir haben uns so sehr an die Vorstellung gewöhnt, dass ein Unternehmen ‚seine‘ eigenen Rechte haben kann (…), dass wir vergessen haben, wie schockierend diese Vorstellung in der Vergangenheit für Anwälte war“, schrieb Stone.

Hier zum Artikel über “Ökozid – die Klimaklage”. Aktuell “nur” Stoff für einen Film?

Philippe Sands, ein französisch-britischer Menschenrechtsanwalt, der sich für die Kriminalisierung des Ökozids einsetzt nennt Stones Artikel eine Inspirationsquelle und “den schönsten juristischen Aufsatz, den ich je gelesen habe”. Sands ist überzeugt, dass Ökozidgesetze nur eine Frage der Zeit sind, denn Gerechtigkeit, so erfuhr er von Stone, existiert nicht im luftleeren Raum, sondern steht im ständigen Dialog mit der Gesellschaft, und die Gesellschaft beschäftigt sich zunehmend mit der ökologischen Krise.

Wenn Unternehmen oder Regierungen nun von Umweltanwälten verklagt würden, geschieht dies meist mit der Begründung, dass ihr Handeln Menschen schadet. Das Gericht in Den Haag zwang Shell zu einer strengeren Klimapolitik, weil sonst die Menschenrechte der Niederländer:innen gefährdet wären. Dem philippinischen Umweltanwalt Antonio Oposa gelang es in den 1990er Jahren, die Abholzung in seinem Heimatland zu stoppen, indem er sich auf die Rechte ungeborener Kinder berief. Dass solche Urteile auch für nichtmenschliches Leben förderlich sind, ist aus rechtlicher Sicht eine Nebensache. Orang-Utans können Unilever nicht wegen des Verschwindens ihres Lebensraums verklagen. Ebenso wenig die Bäume im Hambacher Forst. Auch wenn wir von „Naturrecht“ sprechen, geht es um die Rechte, die der Mensch von Natur aus haben würde. Nur wenn wir uns vom legalen Anthropozentrismus befreien, können wir die ökologische Zerstörung wirklich effektiv bekämpfen, glaubte Stone. Der Ruf, der Natur eine „Stimme“ zu geben, wird immer lauter, sei es von einem Philosophen wie Bruno Latour mit seinem Vorschlag für ein „Parlament der Dinge“, aus Büchern wie Equality of Law for Nature (Erik Kaptein) oder „Die Stimme der Nordsee“ (Laura Burgers, Eva Meijer und Evanne Nowak) oder von indigenen Völkern, denen die Vorstellung eines Flusses als Lebewesen gar nicht so fremd ist. Die neuseeländische Regierung akzeptierte dieses Argument und gewährte dem Whanganui 2017 den Rechtsstatus als ersten Fluss der Welt. Bangladesch, Indien und Kolumbien folgten diesem Beispiel. Was einst wie eine radikale Idee eines “verrückten Professors” erschien, ist längst nicht mehr lächerlich.

Quelle: De groene Amsterdammer, Nr. 23. www.groene.nl/artikel/christopher-stone-2-oktober-1937-14-mei-2021